Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,2.pdf/201

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

von Imghed 1456 eine Basler Domkaplanei, 1458 Jacob Tuissandi aus Macon eine Kaplanei zu St. Martin erhielt, so unzählige Andere, lauter wildfremde Menschen, die sich nun hier zurechtfinden und mit denen die Kollegen und die Gläubigen auskommen sollten. So grandios die Vorstellungen einer universalen Kirche und einer zentralen allmächtigen Kirchengewalt auch waren, so schwer trugen doch Alle an dieser ihrer Konsequenz. 1525 machte die Stadt dem ganzen Unwesen ein Ende: der Rat beschloß, die in den Papstmonaten vakant werdenden Pfründen zu der Obrigkeit Handen zu nehmen und nach freiem Willen zu vergeben.

Servitien und Annaten waren nicht die einzigen Bezüge der apostolischen Kammer. Als Bischof Gerhard von Basel 1325 gestorben war, schlug Papst Johann die Hand auf den Nachlaß. Auch von den päpstlichen Zehnten, die im Basler Bistum erhoben wurden, ist wiederholt die Rede: 1302–1304, 1317–1319, 1368 usw. Auch Subsidiengelder d. h. freiwillige Beisteuern der Prälaten flossen z. B. 1317 und 1363 aus Basel nach Rom.

Aber wie Unzähliges tritt nun neben diese Ämter- und Steuersachen. Rom hat die Universalmacht, zu binden und zu lösen, sodaß kaum ein Vertrag geschlossen, ein Versprechen gegeben wird ohne die feierliche Zusage, keine dieses Abkommen aufhebende „Freiheit noch Gnade“ vom päpstlichen Stuhl erwerben zu wollen. Wie der Papst die Bischöfe ernennt, als gäbe es weder Domkapitel noch Wahlrecht, so kann er bei allem Andern über die ordentlichen Instanzen hinweg handeln. Er gibt 1487 seinen Konsens zur Translation einer Pfründe aus der Elisabethenkirche in die Peterskirche und gestattet 1441 dem Ulrich Freidigman den Gebrauch eines Tragaltars. Wie Wunnewald Heidelbeck und seine Frau 1453 ihren Ehevertrag dem Papste zur Bestätigung vorlegen, so tritt Hans Zscheckabürlin 1464 vor ihn als Kläger wider den Predigermönch, der die Margaretha Zscheckabürlin zur Herausgabe ihres Vermögens nötigen will. Alles findet den Weg nach Rom und in Rom selbst seine Erledigung: Streitigkeiten über den Bau eines Kaplaneihauses in der Rittergasse, Dispensbegehren Absolutionsbegehren Ablaßbegehren usw. Rat und Bischof kompromittieren bei ihrem Streite 1375 auf den Papst; Stadt und Kirchherren bringen ihm 1490 die Begräbnisordnung. Er nimmt die Klöster in seinen Schutz, er gibt ihnen Konservatoren, er gestattet ihnen die Inkorporation von Kirchen. Er bestätigt der Stadt den Erwerb Kleinbasels und die bischöflichen Pfandschaften, er gibt ihr den Patronat der Heiligkreuzkapelle, und unter Umständen findet sie bei ihm Hilfe auch gegen den Klerus, so z. B. beim Eintritt des Bürgerlichen zum Luft in das Domkapitel.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 722. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/201&oldid=- (Version vom 4.8.2020)