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zusprüch in Constanzer bistumb und an andern enden darumb gelegen“; wir lernen die ausführliche Gerichtsordnung kennen sowie die Rechnung über die Gerichtseinnahmen 1514–1516. In den Jahren 1520 und 1523 ergänzten Leo X. und Hadrian VI. die Einrichtung, indem sie allen Erzbischöfen Bischöfen Prälaten, den Kanonikern der Metropolitan- und Kathedralkirchen, den Generalvikaren und Offizialen befahlen, bei Ausübung des Konservatoriums Hilfe zu leisten.

Boten Roms waren weiterhin die Ablaßkrämer und vor Allem die Einnehmer der apostolischen Kammer, von den Vertretern des päpstlichen Regiments wohl die zahlreichsten. Sie scheinen beständig im Lande gewesen zu sein; sie sammelten die Zehnten, sie erhoben die Annaten. Sie forderten unterhandelten nahmen erpreßten; oft hatten sie auf ihrer Spur die Bankiers des Papstes, die das Geschäft überwachten und für die von ihnen geleisteten Vorschüsse sofort auf das eingenommene Geld griffen. Sie fanden Widerstand und verhängten über Renitente die Exkommunikation (so z. B. 1306 Petrus Durandi über das St. Albankloster, 1480 Benedictus Richardi über das Predigerkloster, 1513 Johannes Lang über die Karthause). Als einer dieser Kollektoren im Herbste 1322 von Konstanz nach Basel reiste, wurde er unterwegs beraubt und mißhandelt; ein andrer mußte 1346 verkleidet bei Nacht aus Basel fliehen, weil ihm das Ertränktwerden im Rheine drohte. So verhaßt waren sie aller Welt, namentlich weil sie Fremde waren, daß sie sich, der Sicherheit sogut als der Arbeitserleichterung wegen, häufig durch einheimische Subkollektoren vertreten ließen. Als solche amteten hier 1307 f. der Propst Heinrich von St. Peter, 1317 der Archidiakon Otto, 1364 der bischöfliche Insiegler Johannes Bücheler usw.; nur selten zeigen sich uns auch die Wälschen selbst: 1306 Petrus Durandi, 1373 Elias de Vodronio, 1480 Benedictus Richardi, 1481 Johannes de Carbona usw.

Allen diesen Subalternen gegenüber endlich die Legaten, die befähigt waren, die Macht ihres Herrn auch außerhalb der ewigen Stadt unverkürzt darzustellen. Stadt und Umgebung wußten dies, sodaß Jeder, der sonst ein Anliegen nach Rom hätte tragen müssen, nun hier an den Stellvertreter heranzukommen und bei diesem sein Geschäft zu erledigen suchte. Sobald ein Legat in Basel eingetroffen war, kamen die Supplikanten zu ihm, Kirchen- und Klosterleute, einzelne Kleriker und Laien, mit Dispensbegehren Ablaßbegehren Rechtsbegehren Pfründebegehren u. dgl. m. Daher er auch, wenn nicht mit dem Pompe, doch mit dem Zeremoniell und den Ansprüchen eines Herrschers reiste und seine Kanzlei mit sich führte. Die Kardinäle Landulf von Bari 1408 und Giordano Orsini 1418 waren solche

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 731. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/210&oldid=- (Version vom 4.8.2020)