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aber zur Erhebung kam es nie mehr, auch nicht bei der Kriegssteuer 1499, und als der Rat die 1495 beschlossene Reichssteuer eintreiben sollte, schrieb er dem König offen, daß die Priester dem Rate nicht unterworfen seien und er kein Mittel habe, sie zur Steuer anzuhalten.

Wiederholt versuchte er daher, die im Antwerpner Privileg ihm gegebene Steuergewalt über den Klerus wirksam zu machen durch päpstliche Bekräftigung. Schon kurz nach Antwerpen tat er hiefür Schritte bei der Kurie, ohne Erfolg; auch im Jahre 1512, da er das Begehren wiederholte, wurde es vom Papste abgelehnt.

Die Steuerfreiheit der Kleriker war von Bedeutung nicht nur als anstößiges Sonderrecht einer ganzen Einwohnerklasse, sondern auch deswegen, weil sie das Kirchengut der städtischen Versteuerung entzog. Da aber der Rat das Privileg der Personen nicht zu beseitigen vermochte, unternahm er, zwar nicht wie andere Städte der Vermehrung des kirchlichen Besitzes überhaupt entgegenzutreten, wohl aber ihr durch Bestimmungen zum Schutze der natürlichen Erben Schranken zu setzen. In welcher Weise dies geschah und wie die weitere Absicht dieser Maßregel, das Ausscheiden ansehnlichen Gutes aus dem freien Umsatz und Verkehrsleben zu hemmen, auch zum Einschreiten gegen Errichtung und Unablöslichkeit der Grundzinse führte, wird später zu zeigen sein.

Befreit waren die Geistlichen auch vom Welt- und Kriegsdienste der Stadt. Aber die Not des Momentes konnte auch hier die Privilegien gering achten lehren. Auch der Kleriker lief daher zum Löschen des Brandes, ohne Pflicht und Auftrag; bei Kriegsalarm rüstete auch er sich und nahm an der Stadtbewachung Teil, ja zog er mit ins Feld.

Im Frühjahr 1409, da der Krieg mit Österreich drohte, bat der Rat den Domdekan und das Peterskapitel, ihre Kapläne auf Piket zu stellen; im August 1445 und im Juli 1468 war auch die Priesterschaft aufgeboten; als im Januar 1477 unter den eidgenössischen Söldnern ein Tumult ausbrach, traten die Domherren und Domkapläne bewaffnet auf der Pfalz zusammen und boten dem Rat ihre Dienste an; beim Auszuge des Stadtbanners nach dem Hülftengraben, im November 1448, marschierten die „Pfaffen“ unter eigenem Fähnlein mit.

Diese Pfaffen waren vielleicht nur die Domkapläne, deren einer, Erhard Appenwiler, mitzog; wie auch sonst fast nur vom Klerus der beiden Stifter und der Martinskirche die Rede ist. Aber das kann Zufall sein. Beim Anmarsche der Schinder 1439 befahl der Rat auch den Mönchen, die Stadtmauern zu besetzen; und die Klöster dienten der Stadt auch in anderer

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 743. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/222&oldid=- (Version vom 4.8.2020)