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die Krankheit als öffentlich widerwärtig, und die „Narren“, die „Tauben“, die „torechten lüte“, die sich verwahrlost auf der Gasse betreten ließen, wurden durch die Wachtmeister aus der Stadt gewiesen, oft hinausgeprügelt.

Denselben Absichten einer Befreiung und Säuberung des öffentlichen Lebens dienten auch Siechenhaus und Spital, nur daß bei ihnen noch ein starkes devotionelles Element mittätig war. Beide Häuser waren zunächst nicht Heil-, sondern Versorgungsanstalten, hauptsächlich das zur Aufnahme von Aussätzigen, später auch von andern Kranken bestimmte Siechenhaus.


Wie aber verhielt sich überhaupt der Rat zu diesem ganzen Gesundheitswesen? Soweit ein öffentliches Interesse dabei beteiligt sein konnte, meldete es sich langsam. Erst die Kraft des selbständig werdenden Gemeinwesens, der ihrer Souveränität und einer weiten Verantwortlichkeit bewußt werdenden Obrigkeit griff auch auf diesen Gebieten ein, und noch später dann sollten von der Universität wichtige Neuerungen ausgehen.

Die Scherer standen natürlich unter dem Auge der Zunft.

Sonst galt zunächst der Grundsatz völligen Gewährenlassens. Wir finden, daß die ärztliche Praxis anfangs weder einer Bewilligung des Rates bedurfte noch seiner Aufsicht unterstellt war.

Aber diesen frei sich bewegenden Ärzten gegenüber erstand nun mit der Zeit die Notwendigkeit, auch von Obrigkeits wegen, „um der Stadt Ehre willen und zu ihrer Bürger Nutzen und Notdurft“, zu diesen Dingen zu sehen. Es geschah durch die Schaffung des Stadtarztamtes.

Die vorhandenen Ärzte wechselten häufig, waren wohl auch nicht immer verläßlich und für schwere Fälle ausreichend. Daher suchte der Rat, nachweisbar seit der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhunderts, von sich aus dafür zu sorgen, daß jederzeit ein tüchtiger Arzt vorhanden war oder noch besser deren zwei vorhanden waren, die sich als physicus (libartzet buchartzet) und als Chirurg in die Geschäfte teilen konnten.

Die Reihe dieser Stadtärzte beginnt mit den Juden Josset (1371—1377) und Gutleben (1378 f. 1398—1406) und schließt für uns mit Theophrastus Paracelsus 1527. Außer diesen mögen etwa Dietrich 1423—1426), Werner Wölfflin (1458 f.), Peter Luder (1465—1467), Johann Wonnecker (1496 f.) genannt werden.

Die Beamtung des Stadtarztes war offenbar nicht immer besetzt; sie blieb leer, wenn ein brauchbarer Mann nicht zur Verfügung stand. War ein solcher vorhanden und dem Amte verpflichtet, so hatte er „der Stadt und den Ihren getreu zu warten und insonders die Kranken, zu denen er

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 547. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/26&oldid=- (Version vom 4.8.2020)