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und außer den weißen Kutten auch farbige Gewänder zu tragen; als sie aber 1447 eine noch reichere Tracht anlegen wollten, mit seidenen Gürteln und langen von den Kappen herniederhängenden Schweifen, erhoben die Herren des Doms und St. Peters Einsprache.

Bei diesem Allem handelte es sich nicht allein um Gelüste der Eitelkeit, sondern durchaus um bestimmte Rang- und Etikettenfragen; die Urkunden behandeln sie mit dem entsprechenden Ernste; auch das Konzil hatte gelegentlich einen Entscheid zu geben.

Aber es kümmerte sich noch um Anderes. Laut genug hatte es Reformabsichten proklamiert, und zu deren Ausführung bot ihm die Konzilsstadt alle Gelegenheit. Kaum in Basel angelangt nahm Kardinal Cesarini den städtischen Klerus unter Visitation; er versprach dabei, nicht wie ein Richter, sondern wie ein Vater zu handeln. Die Weltgeistlichen wurden dem Bischof von Coutance und dem Pariser Offizial, die Klöster drei Religiosen zur Prüfung übergeben; diese erstatteten dann Bericht, worauf Cesarini die schuldig Befundenen vor sich lud und ermahnte. Im Sommer 1434 ist neuerdings von solchen Reformen die Rede, namentlich beim Domkapitel; der Domherr Diebold, der eine Nonne geschändet hatte, wurde abgesetzt. 1437 ward geklagt, daß viele Stiftsherren sich nicht scheuten, Turnieren und Tänzen beizuwohnen; über den Verkehr mit den Weiberklöstern erließ Cesarini Vorschriften, die dann der Rat publizierte; auch versuchte der Kardinal eine Reformation des Leonhardsstiftes durchzusetzen.


Von dauernder Bedeutung dagegen war die auf Betreiben des Konzils geschehende Reformation zu Barfüßern.

Allgemeine, die Kirche seit Langem beschäftigende Diskussionen wurden hier wieder aufgenommen und im Geiste strenger Grundsätzlichkeit entschieden. Es handelte sich dabei um das in der franziskanischen Ordensregel enthaltene Gebot vollkommener Armut, auf dessen strikte Beobachtung die Partei der Observanten im Orden drang. Schon das Konstanzer Konzil hatte sich für diese ausgesprochen; in ihrem Sinne waren der Konvent Heidelberg, 1426, der Konvent Rufach 1435 reformiert worden. Am 23. Dezember 1439 beschloß das Basler Konzil die Visitation und Reform sämtlicher Klöster der oberdeutschen Minoritenprovinz. Damit war auch der Basler Konvent getroffen.

Vom Zustande dieses Klosters wissen wir nichts Bestimmtes. Erhebliche Mängel werden nicht erwähnt außer dem, was den Basler Barfüßern im Verlaufe des Beginensturmes vorgeworfen worden war. Nicht gegen

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 818. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/297&oldid=- (Version vom 4.8.2020)