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Tiefer greift die Sorge der Kirche für Pfarramt und Predigt. Sie führt zu den allgemeinen Vorschriften über Requisite Pflichten Amtsführung des Kuratklerus; im Einzelnen wirksam zeigt sie sich bei den Reorganisationen der Pfarreien zu St. Peter 1441 und zu St. Leonhard 1479. Dort zu St. Peter werden nach Beseitigung der alten hinderlichen Rechte von Dompropst und Kustos zwei Ämter für die Gemeindeseelsorge fundiert: dasjenige des Leutpriesters und dasjenige des Glöckners; Jenem liegt die Predigt, Diesem die tägliche Pfarrmesse, Beiden die Spendung der Sakramente ob. Zu St. Leonhard ist Regelung des Pfarrdienstes eine der Hauptabsichten bei der Reform 1462; aber was die Windesheimer vorausgesagt, tritt in der Tat ein, daß Observanz und Pfarrgeschäfte sich nicht vertragen. Zunächst hilft man sich mit Bestellung eines Leutpriesters durch den Konvent, wobei nur verlangt wird, daß Keiner an die Stelle komme, der nicht oberdeutsch könne. Eine fundierte Pfarrei ist nicht geschaffen. Hiezu kommt es 1479, da jene Anordnung sich nicht bewährt hat und die Gemeinde Klagen erhebt. Die Pfarrei erhält nun ihre eigene Organisation und Ausstattung; der Leutpriester und seine beiden Helfer, durch den Bischof ernannt, wohnen außerhalb des Klosters und haben da die Messen zu lesen, die Gemeinde zu besorgen, an den gewöhnlichen Tagen Gottes Wort zu verkünden. Auch die St. Martinsstatuten von 1451 haben das Ziel einer Sorge für das Pfarramt. Das Stärkste aber ist die Neuschaffung der Leutpriesterei am Münster 1471. Schon die frühere Zeit hat Münsterplebane gekannt, der Münstergemeinde entsprechend, die auf Kosten der regulären St. Albanparochie entstanden ist. Jetzt wird das Amt neu geordnet und durch Zuweisung einer Kaplaneipfründe einträglicher gemacht. Denn „es dient zum Heile, die Seelsorge tüchtigen Dienern anzuvertrauen und für die kirchlichen Sakramente löbliche Haushalter zu wählen, weil nach den kanonischen Satzungen die Leitung der Seelen die Kunst aller Künste ist.“ Leutpriester ist jetzt, die bisherigen einfachen Kapläne weit überragend, ein Mann von Ansehen und Gelehrsamkeit; er hat das aus Stadt und Diözese die Mutterkirche besuchende Volk mit Beichthören, Auferlegung der Bußen, Erteilung der Absolution, Spendung der Sakramente zu bedienen. So ist das Amt kein Plebanat gewöhnlicher Art und diese Münstergemeinde eine ideal gedachte; über alle Pfarreien zu Stadt und Land hinweg bildet sie eine mächtige, freilich mehr innerlich geschlossene als äußerlich organisierte Einheit.

Mit dem Pfarramte hebt sich nun auch die Predikatur.

Sorge für diese ist damals eine allgemeine Erscheinung. Man will vorkommender Vernachlässigung der Predigtpflicht abhelfen, namentlich aber

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 854. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/333&oldid=- (Version vom 4.8.2020)