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wußte natürlich, daß sein Ziel, die Auslieferung des Andreas zu erzwingen, auch das Ziel des Sixtus war, und handelte danach über alle offiziellen Abmachungen seines Meisters hinweg.

In Basel selbst war eine Wirkung des Interdikts kaum bemerkbar. Nur die Barfüßer und die Klarissen fügten sich dem Gebote, während der übrige Klerus, der ja auch den Appellationen des Rates jeweilen adhärierte und gegen Mandate Bischof Caspars protestierte, das Interdikt nicht beobachtete, sondern nach wie vor seine Kirchen für Jedermann offen hielt, den Gottesdienst beging, die Seelsorge trieb usw.

Anders in der Umgebung Basels. Hier konnte jede nachbarliche Feindschaft bei diesem von der Kirche sanktionierten Zustand auf ihre Rechnung kommen. Schon Kettenheim hatte in diesen Gebieten gewirkt. Bischof Angelus hielt sich in Rheinfelden Rufach Straßburg usw. auf, und im Februar 1483 ging er nach Offenburg, um die dort zu Fastnachtfreuden versammelten Fürsten (Brandenburg Pfalz Baden Württemberg usw.) gegen Basel aufzuhetzen. Der Anschlag der Mandate und Bullen an die Kirchtüren und der Befehl an die Pfarrer zur Verkündigung sorgten für allgemeine Verbreitung des Glaubens, daß die Stadt Basel eine Feindin der heiligen Kirche, jeder Basler vogelfrei und jedes Basler Gut erlaubte Beute sei. So sehr der Rat im Innern seiner Stadt Herr sein mochte, hier draußen war er machtlos, und die Folgen dieser Verfehmung drangen natürlich auch über die Mauern herein. Weil kein Geleit mehr galt, waren Verkehr und Handel unmöglich gemacht; die Zufuhr der Viktualien war gesperrt. So groß wurde in diesem Jahre 1483 hier die Teuerung, daß kein Bruder dem andern nur einen Gulden leihen mochte, daß die Viernzel Spelt drei Pfund und darüber galt, daß viele Leute Hungers verdarben. Aber es gab noch andre Sorgen. Hans Bernhard von Eptingen, der am 6. Dezember 1484 hier starb, konnte des Interdikts wegen nicht im väterlichen Grabe bei den Barfüßern seine Ruhe finden; die Leiche mußte nach Pratteln hinaus getragen werden. Der Zustand war unleidlich. Ohne Rast ritten die Boten des Rates zu Kaiser und Papst. Jener erließ Verbot über Verbot in seine Lande, den römischen Mandaten zu gehorchen. Der Papst hinwieder, nur daran denkend, wie er den Andreas in seine Griffe bekommen könnte, wechselte zwischen Locken und Erschrecken, Schmeicheln und Bedrohen. Seine Absolution vom Bann und die diese begleitende reiche Gnadenerweisung (Bestätigung des Besitzes der bischöflichen Pfandschaften, Abschaffung des ultimum vale, Bestellung von Konservatoren, Gewährung eines Pfingstablasses für Spital und Elendenherberge), vom 7. Februar

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 883. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/362&oldid=- (Version vom 4.8.2020)