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1483 datiert, wurden dem Rate natürlich kundgetan; die Ausfertigung sollte erst geschehen, wenn er sich fügte. Auch davon vernahmen wohl die Gesandten Basels in Rom, daß Sixtus am 17. März 1483 dem Angelus die Suspendierung der Kreuzzugsbulle befahl und am 3. Mai dem Bartholomäus von Piacenza bedingten Auftrag zur Absolution der Basler gab. Aber jene bösen Erlasse vom Dezember waren damit nicht beseitigt. Auch die Eidgenossen rief Sixtus auf und brachte sie dazu, daß sie ihm gleich gegen zwei Städte aufs mal zu Diensten waren, die beide damals der Kurie Mühe machten, gegen Basel und Venedig. Den Baslern war eine solche Genossenschaft in der Not tröstlich; sie unterließen es nicht, mit den gleich ihnen interdizierten Venetianern sich zu beraten und deren Gesandte bei sich zu empfangen. Sixtus aber gab dem Luzerner Propst Hans Brunnenstein und dem Zürcher Pleban Häring seine Aufträge; er befahl dem Markgrafen von Röteln, keine Lebensmittel aus seiner Herrschaft nach Basel gehen zu lassen; am 23. September 1483 erließ er eine scharfe Drohung an Basel: wenn es den Andreas nicht herausgebe, werde er die sofortige rücksichtslose Exequierung der Kreuzzugsbulle anordnen.

Mit diesem letzten Ruck endlich, der durch gleichzeitige Verheißung von allerhand Guttaten für den Fall des Gehorsams noch verstärkt wurde, schob der Papst das müde gequälte, fast zur Verzweiflung gebrachte Basel auf den Punkt, auf dem er es haben wollte. Der Rat gab den Andreas preis.

Was jetzt folgt, ist eigentlich nur noch ein Traktandum von Kaiser und Papst. Der Rat hat schwerlich nachgegeben, ohne daß der Kaiser darum wußte; nur ist dieser Wille des Kaisers noch nicht gegenüber Rom erklärt, und hiezu bedarf es der Unterhandlungen. Durch solche kommt zu Ende des Jahres 1483, während die Basler Gesandten Zeigler und Keppenbach noch immer in Rom weilen, die Einigung zu Stande: der Kaiser gibt seinen Willen zur Auslieferung des Andreas an den Papst; doch soll das Rechtsverfahren und die Bestrafung des Verbrechers nicht bei der Kurie, sondern in Basel selbst stattfinden.

Im Februar 1484 verständigt Sixtus den Rat von dieser Abrede und trägt ihm auf, Alles gut vorzubereiten; als Vertreter Roms sollen die Bischöfe Bartholomäus von Città die Castello und Caspar von Basel das Geschäft besorgen. Dann aber zieht sich die Sache merkwürdig lange hin. Vielleicht hat Sixtus nicht mehr dasselbe Interesse, seit er auf die Freude einer Exekution in Rom hat verzichten müssen; andre Sorgen sind wichtiger; auch sein Kranksein nennt er den Baslern als Grund der Verzögerung. Am

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 884. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/363&oldid=- (Version vom 4.8.2020)