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12. August 1484 stirbt er, und seinem Nachfolger Innocenz VIII. fällt der Vollzug zu.

Von Bischof Bartholomäus ist dabei nicht mehr die Rede, und den Caspar hat der Basler Rat rekusiert, da er mit der Stadt in Zwietracht lebe; Innocenz denkt nun daran, den Kemel zu deputieren; aber auch von diesem will der Rat, übler Erfahrungen eingedenk, nichts wissen; dem von ihm gemachten Vorschlag entgegen, den Abt von Lützel oder sonst einen oberrheinischen Prälaten zum Exekutor zu ernennen, wählt Innocenz seinen Kammerherrn Benedict Mansella.

Und nun kann die Exekution geschehen. Doch nicht in der normalen Form, wonach Andreas kirchlich degradiert und kondemniert und sodann dem Rat als dem weltlichen Richter zur Urteilsvollziehung übergeben würde; da für diese Zeremonie sechs Bischöfe erforderlich sind, scheut Rom die Mühe und die Kosten; auch besorgt es eine unwillkommene Milde des Rates bei der Urteilsvollstreckung, „sodaß die folgende Irrung größer sein würde als die erste“. Man einigt sich vielmehr darauf, daß Andreas in denjenigen Kerker Basels gelegt werde, der den zur Hinrichtung und den zur lebenslänglichen Einsperrung Verdammten ausschließlich vorbehalten ist, in das schauerliche Eseltürmlein; hier soll er seine Tage beschließen und seine Sünden beweinen; kommt er lebend aus dieser Haft, so soll Basel dem päpstlichen Stuhle vierzigtausend Dukaten Buße zahlen und wieder in den Bann und die Zensuren wie heute fallen.

Aber während Mansella sich in Rom zur Abreise rüstete, vereitelte Derjenige selbst, dem alle diese Pläne galten, ihre Ausführung; am Morgen des 13. November 1484 wurde Andreas in seiner Zelle des Spalenturms erhängt gefunden. Höchst wahrscheinlich hatte er von dem, was ihm bevorstand, Kenntnis bekommen und ging nun der Schmach und einer vielleicht langen Kerkerqual aus dem Wege, „gleich Judas Ischarioth“. Dem Papste nahm er damit auch die Genugtuung, ihn zu strafen; aber natürlich konnte dieser den Baslern die versprochene Absolution jetzt nicht verweigern.

Mansella kam nach Basel und überzeugte sich zunächst vom Tode des Andreas, dessen Leiche man ihm aufgespart hatte. Dann am 22. Januar 1485 vollzog er feierlichst die Absolution der Stadt. Auch brachte er ihr jetzt endlich die seit dem September bereit liegenden Bullen des Innocenz, in denen die Sixtinischen Gnaden vom Februar 1483 enthalten waren.


Das Scheitern dieses Konzilsversuchs berührte aber die Idee selbst nicht. Möglichkeit, ja Notwendigkeit einer solchen Kirchenversammlung bestanden

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 885. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/364&oldid=- (Version vom 4.8.2020)