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können auf dem Wege reinen Kreditgeschäftes weitergehen und dabei an Leute gelangen, die zwar Geld besitzen, aber weder Hoheit noch Herrschersinn. Das Wesen solcher Kombination kann auch fast zum Wucher gesteigert sein, wenn der Gläubiger aus der ihm verpfändeten Herrschaft mehr Nutzung zieht als einem vernünftigen Zinse der Schuldsumme entspricht.

Aber über Finanzielles und Geschäftliches hinaus haben diese Transaktionen ihr starkes inneres Leben und einen bestimmten historischen Wert. Dem Geldbedürfnisse des Herrn kommt der Ehrgeiz des reich und opulent gewordenen Bürgers entgegen. Zu dem uralten tausendfältigen Zins- und Landbesitze der Städter tritt die viel mächtigere Verfügung über Herrschaft und Gerichtsgewalt.

Einem um den Andern aus dem Kreise der Kapitalisten begegnen wir bei solchen Geschäften. Derselbe Tuchhändler Rosegg kreditiert dem Herzog von Österreich und dem Grafen von Freiburg, derselbe Henman Spitz dem Rudolf von Neuenstein, dem Friedrich von Pfirt, dem Markgrafen, dem Freiherrn von Ramstein, dem Bischof, den Städten Basel Säckingen Winterthur. Auch Frauen, wie die Anna zum Fuchs, die Jungfer Elsbeth Rötin, oder die Kapitalistinnen im Kloster Klara von Walpach Elsi von Emmerach u. dgl. m., bringen ihr Geld in Bewegung bei Fürsten und Städten. In örtlichen Gruppen schließen sich, kaum zufälliger Weise, Basler Pfandschaften zusammen. So die Buchsgauer Herrschaften und Rechte, wo z. B. in Wietlisbach zu gleicher Zeit die Stadt, die Mühle, der Zoll verschiedenen Baslern (Konrad von Efringen, Klaus Hüller, Hug Fröwler) verschrieben ist, wo auf der Burg Friedau die Basler Werner von Hall und später Konrad von Laufen, auf der Erlinsburg der Basler Heinrich Rebman, auf der Burg Aarwangen der Basler Henman Murnhart, auf der Neuen Bechburg und im Dorfe Niederbipp der Basler Konrad von Laufen als Pfandherren gebieten. Neben ihnen aber stehen Andre, gleich stark und reich: als Geldgeber des Markgrafen Hans von Leimen, Henman Spitz, Lienhart Schönkint, die nun dafür die Grundherrschaften zu Hauingen Wollbach Steinen haben; oder die Herren der Wartenberge Murnhart, die Billunge auf Landser, die von Laufen, dann die Schönkint auf der herrlichen Burg Tierstein. Und wie nahe rühren an städtisches Recht und Verfassungswesen die bischöflichen Pfandschaften: die Zölle in der Gewalt der Schönkint Relin Stamler; die Fuhrweine dem Sinz dienend, die Kleinbasler Steuer dem Konrad von Bärenfels, das Kelleramt dem Johann von Sennheim, das Brotmeisteramt den Fröwlern und denen von Laufen, das Siegel dem Henman Spitz, die großen Schlösser und Herrschaftsgebiete

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 891. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/370&oldid=- (Version vom 4.8.2020)