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wünscht, leiht ihm der Fürst diese Herrschaft auf Lebenszeit. Auch im Ratskollegium Leopolds hat Walpach seinen Sitz und unterschreibt gelegentlich herzogliche Erlasse neben dem Hofmeister; von seinen für Herzog Rudolf geführten Verhandlungen mit Mailand über die Bötzbergstraße ist schon die Rede gewesen. Nicht zu verkennen ist auch seine Einwirkung auf die Beziehungen Leopolds zur Stadt Basel; die offene Parteinahme des Herzogs wider sie und für den Bischof geschieht erst nach dem Tode Walpachs im Frühjahr 1374.

Diesem Johann von Walpach ähnlich, aber mehrseitig geartet und von noch stärkerer Ambition ist Jacob Zibol, der die letzten Jahre Jenes noch miterlebt, die folgende Zeit aber allein beherrscht. Seine nach allen Seiten hin betriebenen großen Kreditgeschäfte, namentlich die gewaltigen Pfandschaften Schwarzwald Laufenburg Rheinfelden sind schon erwähnt worden.

Unzweifelhaft wird bei diesem Treiben viel städtisches Geld der kapitalistischen Verwertung entzogen, und insofern diese Geldanlagen draußen im Land einen Übergang des Geldgebers zu andern Lebensgewohnheiten bewirken, kann dem städtischen Wesen mit dem Geld auch der Mann verloren gehen. Es entsteht ein dem Besitz fürstlicher Lehen paralleler Zustand. Im Leben dieser Schlösser und Herrschaften wird der Städter, der zu gebieten hat, zum Landjunker. Rings um Basel, im Birstal, im Gäu, Rhein auf und ab herrscht in solcher Weise Basler Geld und schaltet Kraft dieses Geldes jetzt an Stelle von Fürsten und Edeln der Kapitalist oder der Mann aus Kontor und Werkstatt herrschergleich mit Zöllen Gerichten Steuern Geleitsrechten Ländern und Menschen. Ein Tuchscherer gebietet über Schloß St. Ursitz. An der freien offenen Straße sitzt jetzt der Vogt zu Friedau an Statt des Konrad von Laufen; der Untervogt zu Wyhlen amtet Namens des Klaus Zibol; um die Gerichte zu Schliengen und Hausen muß sich der Markgraf mit Basler Bürgern streiten. Denn durchweg handelt es sich nicht allein um Nutzungen, sondern um die Ausübung von Recht und Macht.

Aber auch danach ist zu fragen, wie solche Kreditgeschäfte der Bürger nun auf die Stadt selbst wirken mögen.

In der Regel lebt das einzelne Geschäft für sich allein und wird nur nach Konvenienz, nach Vorteil und Gewinn orientiert. Gelegentlich erscheinen Rücksichten als geboten, sodaß z. B. nach 1373 zunächst kein bürgerliches Darleihen mehr an Herzog Leopold gegeben, wohl auch nicht durch diesen begehrt wird. Eine andere Wirkung wieder ist zu sehen, wenn Hans

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 893. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/372&oldid=- (Version vom 4.8.2020)