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Die Behörde muß sich in der Regel damit begnügen, den Betrug von Almosenheischenden zu bestrafen. Kunz von Libitz wird 1417 geschwemmt und dann auf ewig verbannt, weil er, obwohl kerngesund, mit den Abzeichen eines Aussätzigen gebettelt und die Welt betrogen hat. Aber auch von der andern Seite her sucht der Rat das Übel zu fassen und bedroht jeden Einwohner mit Strafe, der einen bettelnden Arbeitsfähigen unterstützt. Und endlich wehrt sich die Stadt auch gegen das mißbräuchliche Abschieben Kranker und Armer durch andre Herrschaften nach Basel. Wiederholt (1503, 1506, 1528) hat sich der Rat bei Zürich Luzern usw. darüber zu beschweren, daß deren Schiffleute arme Kranke herabführen und hier ans Land setzen; die von Hegenheim bringen 1493 einen kranken Bettler bis auf die Stadtgrenze beim Heiligen Kreuz, wo er dann stirbt und durch Basel beerdigt werden muß.


Höchst ansehnlich und wirksam steht nun neben diesen unsichern Bemühungen, was der Rat durch Spital und Siechenhaus vollbringt. In diesem Anstaltswesen lebt sichtlich die stärkste und zugleich geregeltste Kraft aller Caritas und Wohlfahrtspolizei; sie übertrifft namentlich auch die noch spät neben ihr hergehende Tätigkeit der Infirmerieen von Klöstern, sowie vereinzelter selbständiger Pflegehäuser.

Das Spital stellt sich dar als ein durch die Stadt geleitetes Gotteshaus. 1389 ist es in der Ehre der vier Evangelisten geweiht, später heißt es Heiliggeistspital, seit der Mitte des XV. Jahrhunderts Spital der heiligen Dreifaltigkeit.

Mit dem Spital ist ein priesterliches Amt verbunden, ausdrücklich dazu bestimmt, den Spitalinsassen, da sie keine Pfarrkirche besuchen können, mit Seelsorge und Sakramentspendung zu dienen, sowie in der dem Spital angebauten Kirche die Messe zu feiern und zu predigen. Der Geistliche, der diese Geschäfte besorgt, heißt Leutpriester; neben ihm haben einige Kapläne ihre Pfründen. Rechtlich haben wir somit eine von der Parochie eximierte Haus- oder Anstaltspfarrei vor uns, deren Sprengel nicht über die Spitalmauern hinausreicht; die Spitalkirche ist gleichwohl nicht für Andre geschlossen, und Heinrich von Nördlingen predigt in ihr vor allem Volke. Der Anstaltspfarrei entspricht auch der Anstaltskirchhof, der aber nicht bei der Spitalkirche liegt, sondern in der Vorstadt am Wege zur Spitalscheuer.

Zu beachten ist, daß im Laufe des XIV. Jahrhunderts auch das Amt des Spitalmeisters zu Zeiten durch einen Geistlichen versehen wird und daß im Spital eine Fraternität von Brüdern und Schwestern besteht, die

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 931. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/410&oldid=- (Version vom 4.8.2020)