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nicht allein die Pflege der im Spital Versorgten auf sich hat, sondern auch am Hausregimente beteiligt ist und gelegentlich die Anstalt neben dem Meister vertritt. Außerdem wirken die vom Rate bestellten Pfleger procuratores gubernatores mit.

Aber die 1380er Jahre, die große Epoche städtischer Entwickelung, schaffen auch im Spital neue Formen. Die Organisation ist von da an dauernd in folgender Weise gestaltet:

Unter Aufsicht der Ratspfleger leitet der Meister die Anstalt. Der Schreiber, der neben ihm schon früh im XIV. Jahrhundert sich zeigt, ist zunächst nur sein Gehilfe. Mit der Zeit wird dem Meister hauptsächlich die innere Verwaltung, dem Schreiber die Besorgung der äußern Geschäfte übertragen. Unter diesen beiden Beamten regt sich ein zahlreiches Gesinde für die Geschäfte der Pflege, des Haushaltes, des Gutsbetriebes und der Vermögensverwaltung.

Das Spital ist auch jetzt noch Gotteshaus und heißt so. Aber das geistliche Element zeigt sich nur noch bei Plebanat und Kaplaneien. An der Verwaltung des Hauses nimmt kein Kleriker mehr Teil, und auch die alte Bruderschaft ist verschwunden. Zwar soll eine neue Fraternität 1432 an ihre Stelle treten, auf Initiative zahlreicher Damen der Stadt, an deren Spitze Herrn Günther Marschalks Witwe, die daran erinnern, daß im Spital viele Kranke ohne geistlichen Beistand sterben, „da doch nötig sei, einem jeden Menschen in der Stunde, da Seele und Leib voneinander scheiden, einen ganzen starken Glauben und vollkommene Hoffnung des ewigen Lebens vorzusagen“. Doch scheint diese neue Bruderschaft mit der frühern nur den Namen gemein zu haben, auch nicht ein Verband von im Spitale selbst Dienenden zu sein, sondern sich auf Anstellung von Wartpersonal zu beschränken.

Wie in dieser Zeit die ganze Anstalt wächst und wiederholt mit neuen Ordnungen begabt wird, so entwickelt sich auch der Plebanat; er erhält 1439 vom Rate die Einkünfte des in der Spitalkirche stehenden Dreikönigsaltars zugewiesen; 1482 kommt es, da im großen Brande 1417 die Urkunden untergegangen sind, zu einer neuen Dokumentierung der Rechte, die dem Rate gegenüber Leutpriesterei und Kaplaneien zustehen, und zur Aufzeichnung von Ordnungen für die Inhaber dieser Ämter. Den Pleban, ebenso einige der Kapläne, wählt der Rat, der auch den Spitalmeister Schreiber usw. ernennt.

Das Spital ist städtische Anstalt; aber nicht Teil der Stadtverwaltung, sondern selbständiges „städtisches Gotteshaus“. Allen administrativen oder

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 932. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/411&oldid=- (Version vom 4.8.2020)