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und taten dies zunächst in der Form der gewohnten Vergabung „in geistlichen almosens wise“. Auch in ihnen wirkte die Devotion; das Neue war, daß man nicht einen messefeiernden Altaristen, sondern einen zu Gottesgelehrsamkeit und Frömmigkeit leitenden Dozenten fundierte.

So gleich die früheste Gabe dieser Art, die erste in der langen glorreichen Reihe der Stiftungen für die Universität. Sie geschah durch jene Margaretha Brand genannt Lostorfin, die sich auch in der Karthaus als große Wohltäterin ein gesegnetes Andenken bereitete; 1467 stiftete sie, „weil nichts dienlicher sei zum Heil der Seelen als Lehre und Unterweisung in der heiligen Schrift“, vierundzwanzig Gulden jährliches Zinses für eine Lektur, damit ein frommer züchtiger und geschickter Mann die heilige Schrift studiere und lese; außer dieser Tätigkeit an der Universität sollte er zu St. Theodor einige Messen halten und im Münster den Prediger unterstützen, namentlich in der Advents- und der Fastenzeit, damit zu diesen Zeiten täglich Predigt sei. An dieses Stipendium, das erstmals, 1474, an Magister Michael Wildegg zur Verteilung kam, schlossen sich bald andere Vergabungen dieser Art: 1470 durch Ennelin Henflingerin die Stiftung von zwanzig Gulden Zins, damit ein „vernünftiger und redlicher Meister der sieben Künste“, der priesterlichen Standes sei, in diesen Künsten Vorlesungen an der Universität halte; 1512 durch Stefan von Utenheim und 1514 durch Marie von Brunn geborne Zscheckabürlin Stiftungen von Stipendien für Studenten der Theologie.


Diese Universität, ein Komplex von Lehranstalt und Korporation, hat uns nun noch einige wichtige Stücke ihres Wesens zu zeigen.

Vor allem ihr Haupt, den Rektor, der allen Stolz und Glanz dieser neuen großen Schöpfung Basels sichtbar vertrat. Wie drüben am Markte der Bürgermeister, so übte er hier als Herr eines zweiten Basels die Ehre offizieller Gastlichkeit gegenüber ausgezeichneten Fremden; bei Festen und in der Kirche zeigte er sich nicht anders als in der Pracht seines scharlachenen Amtskleides. Er hatte die Handhabung der Universitätsstatuten. Er besorgte die Rechnung und verwaltete die Kasse. Er führte die Matrikel und das Statutenbuch, nahm den Immatrikulierten den Eid ab, wohnte allen akademischen Akten bei, visitierte die Studentenhäuser, übte die Jurisdiktion usw. Bei einigen dieser Funktionen mit der Unterstützung von Beigeordneten, in allen wichtigen Angelegenheiten unter Teilnahme eines Ratskollegiums (Regenz), das bis 1477 durch zwölf, seit 1500 durch vierzehn Vertreter der Doktoren und Magister gebildet war, von 1477 bis 1500 aus der Gesamtheit dieser Graduierten bestand.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 567. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/46&oldid=- (Version vom 4.8.2020)