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Unter Rektor und Regenz dienten der Universität: als Gerichts- und Polizeibeamter, sowie als Vertreter der Privilegien der Syndikus; als Schreiber der Notar; als Diener der Pedell.

Die vom Rektor beherrschte akademische Welt teilte sich in die vier Fakultäten. Mit der ersten im Rang, der theologischen, bildeten die ihr folgenden, die juristische und die medizinische, die Gruppe der höheren Fakultäten gegenüber der vierten, der Artistenfakultät. Wenn jene drei sich für übergeordnet hielten und auf die fachwissenschaftliche Geschlossenheit und Bestimmtheit ihrer Gebiete stolz sein mochten, so lag die Auszeichnung der, in vielen Fällen allerdings nur propädeutisch wirkenden Fakultät der sieben freien Künste in dem weiten Umfange und der vollkommenen Unentbehrlichkeit ihrer Disziplinen wie in der entsprechenden äußern Größe und Macht der Genossenschaft. Im Besitze dieser Eigentümlichkeiten sehen mir jede der Fakultäten, durch ihren Dekan und ein Kollegium von Graduierten geleitet, in Verfassung Studienordnung, Aufsicht auf die Studenten, Führung von Matrikel Siegel Kasse usw. ihr selbständiges freigeordnetes Leben haben.

Mit dem höchsten Pathos bei der Verleihung der akademischen Grade: des Baccalaureus, des Licentiaten, des Magisters und Doktors. Um diese festen Punkte sehen wir das gesamte Studium sich gruppieren. Wie das Leben an der Universität ein Leben in der Wissenschaft ist in vorgeschriebenen Formen und mit dem Studium eines überlieferten Kreises von Büchern, so unterliegen auch die Termine, die zur Erlangung eines jeden Grades erforderlich sind, einer bestimmten Regelung. Wer bei den Artisten die gesetzte Zahl Jahre studiert und sich in einer Prüfung ausgewiesen hat, kann Baccalaureus werden und als solcher wieder nach Absolvierung einer bestimmten Studienzeit, sowie eines Examens die Magisterwürde erhalten. Ähnlich bei den obern Fakultäten, wo statt des Magisters der Doktor der höchste und letzte Grad ist, und hier wieder am langsamsten und mühevollsten bei den Theologen, wo Voraussetzung des Studiums überhaupt die Magisterwürde ist und dann der Lernende in bestimmten Intervallen zum cursor oder biblicus, zum Sententiar, zum baccalaureus formatus vorrückt, dann die Lizenz zum Doktorat und endlich die Doktorpromotion selbst erlangt.

Auf den Graduierten ruhte ein wesentlicher Teil des wissenschaftlichen Betriebes, und auch außerhalb der Universität konnte der Besitz der höheren Grade von Wert sein, da er nicht nur das Recht gab, überall als anerkannter Lehrer aufzutreten, sondern auch z. B. gleich dem Adel zum Eintritt ins Domkapitel legitimierte. In der Tat erschien die Erteilung der

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 568. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/47&oldid=- (Version vom 4.8.2020)