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der dann an der Gründung selbst aufs eifrigste Teil nimmt; der zuletzt aus den Erfahrungen und Kämpfen seines Klerikerlebens heraus den ernsten Traktat vom kanonischen Wandel der Weltgeistlichen schreibt. Es ist das Bild eines Menschen von außerordentlicher Zuverlässigkeit und anregender Kraft.

Neben Andlau gehörten noch andere Lehrer der juristischen Fakultät dem Münsterklerus an: die Domherren Peter zum Luft, Georg Bernolt und der von Sebastian Brant als „Leuchte der Heimat“ gepriesene Bernhard Oeglin, sowie der Offizial Matthäus Müller. Wir wissen wenig von Art und Gelehrsamkeit dieser Männer, trotz dem Lobe, das ihnen auf Grabsteinen und in Jahrzeitbüchern gespendet worden. In gleicher Unkörperlichkeit leben für uns auch ihre Kollegen Johann Helmich, Gerhard im Hof und Johann Grütsch. Helmich und Im Hof wurden beide aus der berühmten Erfurter Rechtsschule nach Basel gerufen; Jener war Kanonist, der Andere lehrte später auch bürgerliches Recht.

Sie Alle aber geben sich rein und ausschließlich als Professoren, sodaß die Gestalten einiger ihrer Fakultätsgenossen, die noch Anderes leisteten, um so lebendiger vor uns stehen. So Sebastian Brant, so der kraftvolle Gemeindeherr und Prediger Kleinbasels Ulrich Surgant. So Andreas Helmut, Johann Bär, Adam Kridenwiß.

In den drei Letztgenannten tritt das gelehrte Wesen überhaupt zurück, trotz ihrer Dozententätigkeit, die z. B. bei Bär über zwei Jahrzehnte hin dauerte. Was sie gleichmäßig charakterisiert, ist ihre Beweglichkeit und Vielseitigkeit, die sie auf den verschiedensten Gebieten brauchbar macht. Solche Verbindung gelehrten und praktischen Treibens trug dem Helmut von Sebastian Brant den Titel eines „Fürsten des Rechts und der Eloquenz“ ein, wobei aber wohl weniger an humanistische Rhetorik und an Redekunst überhaupt zu denken ist als an das Geschick des Advokaten und Lehrers. Wie akademische Reden dieser Herren beschaffen sein konnten, zeigt uns Bär durch einige Ansprachen an Doktoranden, bei denen wir nur fragen, was übler sei, die Schmeicheleien des Professors oder die Armut seiner Sprache an Leichtigkeit und Eleganz.

Diese Drei begegnen uns nun an zahllosen Stellen in der Praxis. Bär anfangs im Dienste des Bischofs, dann der Stadt Breisach, Helmut 1480 als Unterschreiber des Basler Rates, Beide dann nebeneinander jahrelang dem Rat als Konsulenten und Oratoren verpflichtet. Sie alle besorgten aber auch Geschäfte für Private und trieben überdies Geschäfte auf eigene Rechnung, Helmut so intensiv, daß die Schlüsselzunft ihm zu wissen

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 575. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/54&oldid=- (Version vom 4.8.2020)