Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,2.pdf/55

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

tat, er möge entweder ihre Zunft kaufen oder sich weiterer Einbrüche enthalten. Es war ein sich Mühen, das jedenfalls mehr eintrug als das Dozieren. Bär wenigstens, der 1466 als Inhaber einer Studentenburse begonnen hatte, brachte es zum Besitze des Wasserschlosses Gundeldingen und der Burg Wildenstein. Auch Kridenwiß mußte sich von unten heraufarbeiten; mit Bär zusammen 1460 bei der Universität immatrikuliert, war er zunächst Schulmeister des Domstifts, aber schon wenige Jahre darauf Dekan der juristischen Fakultät. Er wurde Berater und Rechtsbeistand des Herrn von Rappoltstein, sowie gleich Bär und Helmut Mitglied des herzoglichen (königlichen) Rates in den Vorlanden. Wie Bär seine Unwissenheit rügte, Knebel Anderes an ihm zu bemängeln fand, zeigt, daß er, vielleicht als Emporkömmling, Manchem unsympathisch war. Aber jenem Tadel steht der Dank gegenüber, den kein Kleinerer als Reuchlin ihm als seinem Lehrer spendete.

So diese Drei. Auch daß sie mit den Übrigen, mit Andlau Bernolt Müller usw., als die besten Juristen Basels galten, die wiederholt zu Rechtsgutachten aufgefordert wurden, besagt nicht viel. Bemerkenswerter ist ihre Advokatur an den Gerichten.

Wir sehen beim Offizialgericht die Parteivertreter, die in früherer Zeit meist Advokaten, zuweilen auch Prokuratoren hießen, seit Ende des XIV. Jahrhunderts sich in Gruppen sondern, die im Wesen verschieden und auch organisatorisch getrennt sind. Im Ehebruchsprozeß der Greda Münch gegen Johann Günther von Eptingen 1415 funktioniert als Prokurator der Klägerin der in dieser Eigenschaft auch sonst oft genannte Mathias Grüscher, als ihr Advokat dagegen der Magister Berthold Rehbock. Deutlich unterscheidet sich hier der Gelehrte vom Praktiker, der rechtskundige Beistand vom prozessualen Vertreter. Die Prokuratoren sind bei den Kurien, was die Amtleute bei den Schultheißengerichten: Fürsprecher, die statt der zum Reden nicht befugten Parteien das Wort führen. Sie sind die Subalternen, die Beamten gegenüber den freien Anwälten und „Juristen“. So finden wir bei den Prokuratoren die obskuren Johann Spul 1463–1500, Caspar Brilinger 1470–1483, Heinrich Gredler 1480–1500 usw. Advokaten dagegen sind die schon genannten Helmut Bär Kridenwiß; ferner der „Jurist“ Hans Mittelhusen 1452–1468; aber auch Heinrich von Beinheim, Peter von Andlau, Sebastian Brant, Jacob Göttisheim, Johann Thüring Gut, Claudius Cantiuncula. Durchweg gelehrte Herren, vom Schwarme der Prokuratoren sich mit Stolz trennend. Keiner wurde bei der Kurie Advokat, der nicht in beiden Rechten graduiert war. Aber weder

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 576. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/55&oldid=- (Version vom 4.8.2020)