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Kausler u. a. m. haben u und v nach, jetzigem Gebrauche verwendet, in Mone’s Zeitschrift dagegen wird die Schreibart des Originals beibehalten. Einen bedeutenden Nutzen der Modernisirung vermag ich nicht zu sehen. Die Leser von Urkundenbüchern wissen sich schon zurecht zu finden, wenn sie uestris, vnâ oder gar uult, vniuersis u. s. w. vor sich haben. Missverständnisse werden hiedurch nicht leicht herbeigeführt werden können, obgleich es allerdings im lateinischen Sprachschatze nicht an Worten fehlt, bei denen e oder ae den Sinn sehr wesentlich alteriren können, z. B. equus und aequus. Denjenigen welche auf die dem jetzigen Gebrauche des u und v entsprechende Verwendung dieser Buchstaben grossen Werth legen wollten, würde man mit Recht entgegenhalten, dass alsdann gar nichts sie dazu berechtige, dem jetzigen Gebrauche in Hinsicht auf e und ae; i und j; c und t zuwider zu handeln und z. B. equaliter, iuris, euidencia u. dgl. drucken zu lassen. Jenen aber, welche ein möglichst treues Festhalten an dem Originale für rathsam erachten, wird man immerhin zugeben müssen, dass ihre Manier den Vorzug habe, gewisse Äusserlichkeiten der Urschrift dem Leser zur Anschauung zu bringen, ohne denselben zu stören. Dagegen scheint es bedenklich, wenn man „Kriterien zur Beurtheilung der Ächtheit

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/28&oldid=- (Version vom 1.8.2018)