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so groß und hoch und segenbringend geachtet werde, daß man, um es zu empfangen, es nach dem Maße der vorhandenen Gabe erst erkennen und schätzen müße. Kurz, die wahre Barmherzigkeit muß einen Pfarrer lehren und dringen, den Reformierten zur lutherischen Kirche zu führen, damit er nicht ein Fremdling, sondern einheimisch und Bürger am Altar werde. Läßt sich aber ein Reformierter nicht belehren, will er in Bayern bei den Lutheranern, in seiner reformierten Heimat wieder bei den Reformierten zu Gottes Tische gehen, also, welche Privatansicht er auch vom Sakramente habe, im Sakramentsgenuße ächt reformiert bleiben; so muß man nicht von Barmherzigkeit gegen die Reformierten reden, sondern sich lieber selbst prüfen, ob man nicht ein schwacher Sklave elender kirchlicher Verhältnisse und friedlichen Behagens, oder gar ein Bauchpfaffe ist, der die Gabe des Reformierten, des so oft wohlhabenden, nicht entbehren mag, deren Betrag vielleicht hinreichen würde, um dem Reformierten die Reise zu seinen Glaubensgenoßen und zu seinem Abendmahle zu ermöglichen. – Es versteht sich, daß, was von dem Reformierten gesagt ist, ebenso auch von dem Unierten gilt.

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 Daß hier das alles nicht zur Belehrung, sondern nur zum Zeugnis gesagt wird, leuchtet nach so langem Kampfe und so vielfacher Erörterung der Sache ein. Es darf und muß wiederholt werden, weil es nöthig ist. Man redet zwar gern so, als käme die Sakramentsmengerei unter uns nur noch ausnahmsweise vor; allein es ist durchaus nicht schwer, Beweis und Beleg zu liefern, daß in sehr vielen Gemeinden, ja fast überall, wo es eine reformierte oder unierte Diaspora gibt, die Ausnahme zur Regel geworden

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Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/17&oldid=- (Version vom 1.8.2018)