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wegen persönlicher Mängel der Erkenntnis und Erfahrung, sondern zu aller Zeit wie göttliche Macht, so der Stellung wegen die Fähigkeit gefehlt hat; theils aber weil die einzelnen Gemeinden, welchen der HErr und seine Apostel dies Recht und diese Pflicht unwiderleglich zugesprochen haben, dies Recht und diese Pflicht, so wie sie insgemein sind, nicht üben können und mögen, es müßte denn sein, daß sie es in des Teufels Namen faßten und die Anwendung auf die Heiligen Gottes machten. Die Haushalter über Gottes Geheimnisse stehen einsam mit ihrem Heiligthum und ihren Perlen, und es ist in der ganzen Welt kein einziger, auch nicht der hochbegabteste, der nach Christi und seiner Apostel Sinn in Sachen des Lebens mit seinen Pfarrkindern verfahren könnte. Wir sind im besten Fall, so zu sagen, Säulenheilige, über den Gemeinden, nicht mit ihnen auf gleichem Boden stehend, von ihnen getrennt und verlaßen in Dingen, die ohne die Gemeinschaft durchaus nicht stattfinden können. Die Ketzer meiden können wir, obwol es auch da schwer ist, die allgemeine Anerkennung auch nur in einer Gemeinde zu erringen. In Sachen der Lebenszucht aber sollen wir thun, so viel uns immer möglich ist, bei der grundsätzlichen Zurückziehung unserer Gemeinden und Gemeindeglieder, die vor unser Licht nicht treten wollen, ihre Werke nicht wißen und nicht strafen laßen wollen, – bei dem Mangel unseres Auges, von unserer Höhe und Warte die Einzelheiten des Lebens der Gemeindeglieder zu erspähen, – bei der (ich widerspreche mir und werde doch verstanden) offenbaren, und doch nicht angreifbaren boshaften Heuchelei der öffentlichen unbußfertigen Sünder, – bei dem furchtsamen und boshaften Schweigen der beßeren Gemeindeglieder – bei so viel anderen Hindernissen, die jeder Seelsorger, der das liest, an dieser Stelle einsetzen mag. Wie wenig kann

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Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/44&oldid=- (Version vom 1.8.2018)