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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

 Wir lesen in der heiligen Schrift und zwar 1. Petr. 3, 20. 21. daß die Taufe sei „der Bund eines guten Gewißens mit Gott.“ Das gute Gewissen des Täuflings kann man unmöglich so verstehen, als sollte der Ausdruck eine innere Zufriedenheit des Täuflings mit seiner Erfüllung der zehn Gebote andeuten: in dem Sinne hätte nie ein Täufling ein gutes Gewißen gehabt, es hätte daher auch keiner getauft werden können und sollen. Es muß daher das gute Gewißen sich auf die Taufe selber beziehen: wer getauft werden will, der muß in sich das ruhige Bewußtsein haben, von allem abtreten zu wollen, was einem getauften Christen nicht geziemt, und an sich alles geschehen, sich in alles hinein leiten zu laßen, was dem HErrn der Kirche wohlgefällt; es muß dem Täufling mit seiner

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/42&oldid=- (Version vom 8.8.2016)