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Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts

HErr spricht Mtth. 18, 15. 16: „Höret er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen. Höret er dich nicht, so nimm noch einen oder zween zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Munde.“ Was sollen aber die zwei oder drei Zeugen? Werden sie blos mit hingenommen, um etwa aus der dritten Stufe der Zucht ihr Zeugnis von der vergeblichen Behandlung des Beleidigers durch den Beleidigten abzulegen? Keineswegs; sondern sie sollen auch mit vermahnen helfen. Wenn nun aber die Vermahnung durch den Mund mehrerer so wenig hilft als durch den Mund des einzelnen, was dann weiter? Darf man alsdann den Beleidiger in seiner Unbußfertigkeit laufen laßen? Wieder nicht, sondern dann wird er vor die Ortsgemeinde gestellt, und die ganze Gemeinde muß sich alsdann mit dem

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Wilhelm Löhe’s Tractate für die Seelsorge. VI: Der sacramentliche Theil des Confirmandenunterrichts. U. E. Sebald’sche Buchdr. u. Verlagshandlung, Nürnberg 1860, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Tractate_f%C3%BCr_die_Seelsorge_(Teil_VI).pdf/68&oldid=- (Version vom 8.8.2016)