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wenn du einen Götzen fragst, und du würdest damit zugleich eine Antwort auf die Frage haben: „Wem wendet man sich zu, wenn man die Todten fragt?“ Aber ist nicht schon das Antwort genug: „Gott verbietet auch eitlen Gottesdienst, weil er von Ihm die Seelen abkehrt! Es ist Unglücks genug, wenn eine Seele von Gott abgewendet wird!“ – Gerade so ist’s mit dem Verbote des Tagwählens, Vogelgeschreiachtens etc. 5. Mos. 18, 10. Es ist nicht wahr, daß ein Tag zu der oder jener Arbeit besser sei, als der andere, – es ist nicht wahr, daß ein Vogelgeschrei eine Andeutung gegenwärtiger oder zukünftiger Dinge sei; die Sache beruht auf Lüge und Einbildung. Dennoch ist es verboten, – ja gerade, weil es eine von Gott abkehrende Eitelkeit ist, ist es verboten! – So ist es auch mit dem Todtenfragen. Es sind nicht Todte, die deine Frage aufnehmen oder beantworten; du bist im Wahne, die Todten zu fragen; Gott gönnt dir aber weder diesen Wahn, noch deines Herzens Abkehr von Ihm, dem höchsten Gute: darum sollst du „die Todten nicht fragen.“


3.

 Du wirst nun freilich sagen: „Aus deinen Reden vernehme ich wohl, daß deine Behauptung, jene Erscheinungen seien keine abgeschiedenen Seelen, und wer die Todten frage, frage eigentlich nicht die Todten, wahr seyn könne. Aber bewiesen ist es doch noch nicht, daß es wirklich keine Todten seien, die erscheinen, und daß man nicht eigentlich Todte frage, wenn man sie frage.“ – Ich wollte dir aber auch vorläufig nicht mehr beweisen, als daß aus dem Verbote

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Wilhelm Löhe: Was ist es mit den Geistererscheinungen?. C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1843, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Was_ist_es_mit_den_Geistererscheinungen.pdf/14&oldid=- (Version vom 17.7.2016)