Seite:Wilhelm Löhes Leben Band 1 (2. Auflage).pdf/140

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5. Ich habe aus Ihrem eigenen Munde vor erst wenigen Tagen gehört, daß es hier nicht möglich ist, daß ein Pfarrer alle seine Kranken besuche. Es muß also einem Pfarrer aus Liebe zu seinen Pfarr- und Beichtkindern lieb sein, wenn sie sich einander selbst besuchen und trösten.
6. Es hat’s nie Jemand verboten, daß ein Christ seinen kranken Mitchristen besuche und tröste. Darum thun es auch viele Christen ungehindert, z. B. der Herr Magistratsrath H., der auch keineswegs blos Herrnhuter besucht.
7. Es ist nicht nur ein Recht, sondern sogar eine Pflicht aller Christen, ihre kranken Mitbrüder zu besuchen. Denn Matth. 25, 43 ff. spricht Christus zu denen zu seiner Linken: „Ich bin krank und gefangen gewesen und ihr habt mich nicht besucht. Was ihr nicht gethan habt einem unter diesen Geringsten, das habt ihr mir auch nicht gethan.“ Kann eine Pflicht strenger ausgesprochen sein?
8. Es ist möglich, daß die Leute manchmal deshalb von mir einen Besuch verlangen, weil ich ein Theologe bin. Aber kann für mich das ein Hindernis werden, allgemeine Christenpflicht zu üben?
9. Wenn ich hier angestellt wäre, würde es allerdings eine Anmaßung sein, wenn ich in eines anderen angestellten Geistlichen Wirkungskreis eingriffe. Weil ich aber keinen bestimmten Wirkungskreis habe, so bin ich wie ein anderer Christ anzusehen, und seine Rechte und Pflichten sind ungekränkt die meinigen.
10. Ich habe schon so oft Sie versichert, Herr Bruder, daß ich Sie ehre und liebe, und daß ich die Person ohne Rücksicht auf die Ansichten liebe. So würde ich ja