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Bedenkliches, wofern nur 1. der Präses der Synode immer ein Geistlicher sei, und 2. von dem Synodal-Ganzen die Ministerialversammlung mit ihrem besonderen Ressort ausgeschieden würde. Ohnehin erweist die Erfahrung, daß die Laiendeputierten in der Regel doch mit dem Presbyterium gehen, wie das auch ganz natürlich ist. Auch hier scheinen die nordamerikanischen Verhältnisse viel Licht zu geben[.]

 5. Von großer Wichtigkeit für eine Neugestaltung der Kirche schien die Unterscheidung von Präsentations- und Episcopatrecht. Jenes kann allenfalls den independentischen Gemeinden zugestanden werden, dieses gehört der Ministerialversammlung und in den Zwischenzeiten der Synodalversammlungen dem im Namen des Ministeriums fungierenden Präses. Auch gegen das Präsentationsrecht der Gemeinden könnte manches eingewendet werden, – auf Grund der Praxis der heil. Apostel. Indeß kann es allenfalls als ein erweitertes Veto der Gemeinden, oder als ein Zeugnis der Gemeinden oder sonstwie günstiger gefaßt werden und Entschuldigung finden. Es handelt sich ja hier nur um Möglichkeiten oder Eventualitäten, in die man sich fügen könne, und die äußerste Grenze des Nachgebens friedfertiger Männer soll bezeichnet werden.

 6. Ueberhaupt aber schien es mehreren, als wenn der Neubau der Kirche nicht von den Umrissen der Verfassung im Allgemeinen anzufangen sei, sondern von einer besseren Gestaltung der Gemeinden, der einzelnen Gemeinden, aus deren Zusammenschluß und Zusammenklang eine Kirche entsteht. Und hierfür schien zweierlei von der allergrößten Bedeutung: 1. die von Christo befohlene Seelsorge und Zucht; 2. die Festhaltung des apostolischen Presbyterats und Diaconats.

 7. Die Seelsorge und Zucht werde gewöhnlich als bloße Pastorensache angesehen, obwol es auf platter Hand liegt, daß

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 255. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/261&oldid=- (Version vom 1.8.2018)