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nur darauf bedacht zu sein, daß das Evangelium in seiner vollen, Geist und Leben erweckenden und erneuernden Kraft dem christlichen Volke gepredigt werde, die Wankenden und Irrenden in den Gemeinden mit Geduld und mildem Ernste zu belehren und zu vermahnen, und die Hoffnung nicht aufzugeben, daß es ihnen unter dem Beistande Gottes gelingen werde, auch diejenigen wieder mit der Kirche zu versöhnen, die in Gefahr sind, sich von ihr abzuwenden. Und wie in Mitte der Gemeinden noch überall treue Bekenner der evangelischen Wahrheit gefunden werden, so ist mit Zuversicht zu hoffen, daß die in unserer Kirche vorhandenen Glaubenskräfte sich mehr und mehr vereinigen und stärken, und dem wachsenden Strome des Unglaubens in immer wirksameren Erfolgen begegnen werden. Die stärkste und unverrückteste Zuversicht aber ruht auf den niemals fehlenden und alle Widersacher bewältigenden Schutz dessen, der als Haupt seiner Gemeinde bei ihr sein wird alle Tage bis an der Welt Ende, und sie auf den unerschütterlichen Fels seines Wortes selbst wider der Hölle Pforten gebauet hat.

 Das Königliche Konsistorium wird beauftragt, das Erforderliche zu verfügen, damit der Inhalt des Vorstehenden den Geistlichen sowohl, als den übrigen Mitgliedern der Generalsynode in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht werde.

 München, 17. April 1850.

Königliches protestantisches Oberkonststorium
v. Arnold.


 Löhe und seinen Freunden schien hiemit „Wesentliches erreicht und Boden gewonnen zu sein für weiteren Kampf.“ Abgesehen von dem in dem Erlaß waltenden „Geist der Unbußfertigkeit und mangelnden Wahrhaftigkeit“ (da alles bleiben solle „wie bisher“) enthalte er im einzelnen viel Erfreuliches und Dankenswertes: einmal die offene und unumwundene Anerkennung der Notwendigkeit und Heilsamkeit einer Verpflichtung auf das Bekenntnis der Kirche, ferner das Versprechen, daß die Verpflichtung nicht nur auf die zu ordinierenden, sondern auch auf die erst aufzunehmenden Kandidaten sich erstrecken solle; drittens eine ziemlich befriedigende, authentische Interpretation der an sich zweideutigen bisherigen Verpflichtungsformel der Ordinanden; viertens die Anerkennung des Rechts der

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 353. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/359&oldid=- (Version vom 1.8.2018)