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 Ich trage seit langer Zeit schwer an meinem Amte und meinem Fleische würde wohl sein, wenn ich es nicht mehr hätte, ich fühle mich aber der hiesigen Gemeinde seit der Eingabe vom 12. Oktober, so gering man die Unterschriften anschlage, dennoch mehr als je verbunden. Wie sollte ich nun auf das sehen was meinem Fleische gefiele. Im Gegenteil ich will unter der herzlichen Bitte, dies Verhältnis ungestört, unangetastet zu belassen, lieber noch einmal möglichst klar und deutlich sagen, wie ich mir die „konfessionellsakramentliche“ Sonderstellung lutherischer Pfarrer und Gemeinden in Bayern denke:

1) ich werde nimmermehr einem Reformierten oder Unierten das heilige Abendmahl reichen.
2) Ich werde es keinem reichen, der in reformierter oder unierter Abendmahlsgemeinschaft gestanden, ohne ihn vorher belehrt, vermahnt, zur Erkenntnis und zum Bekenntnis seines Irrtums und seiner Sünde gebracht zu haben.
3) Ich kann die Abendmahlsgemeinschaft mit Fremdgläubigen, wie und wo sie bestehe, nicht als Notstand, sondern ich muß sie als Sünde anerkennen, gegen sie zeugen, vor ihr warnen.
4) Ich kann darum auch keinen Christen oder Pfarrer für wahrhaft lutherisch erkennen, der solche Abendmahlsgemeinschaft hält oder in Schutz nimmt, ich muß ihn davon abmahnen, so viel ich kann.
5) Ich muß daher jeden lutherischen Christen, welcher seinem Pfarrer wegen gemischter Abendmahlsgemeinschaft das Beichtverhältnis gekündigt hat, und mir davon und von Einhaltung der im Amtshandbuch vorgeschriebenen Form Beweis und Nachweis bringt, an meinem Altar aufnehmen und in seiner Entschiedenheit stärken, wenn er zu mir kommt, Annahme begehrt und sonst gutes Zeugnis hat.
6) Endlich muß ich in und gegenüber allen Kreisen, denen ich angehöre, die Wahrheit bezeugen, auch Synoden und kirchliche Behörden, bis ich Erhörung finde, bitten und anflehen, dem sündlichen Mißstande ein baldiges Ende zu setzen.
7) Ebenso erkenne ich es für meine unerläßliche Pflicht, gegen alle anderen konfessionellen Übelstände und Mängel zu zeugen, zu beten und zu bitten, bis der Herr erhört und Besserung kommt.

 Aus den eben vorgelegten Sätzen wird das königliche Oberkonsistorium gewiß eben so sehr den treuen Willen, der Überzeugung nichts zu vergeben, als seiner Gemeinde ferner zu dienen an dem unterthänigst gehorsamst Unterzeichneten erkennen. Doch ist keineswegs zu verkennen, daß bei den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen die einzelne Gemeinde mit dem großen Ganzen und dessen

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 402. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/408&oldid=- (Version vom 1.8.2018)