Seite:Wilhelm Löhes Leben Band 2.pdf/428

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

 Die Petition gipfelt in 9 Anträgen, die wir hier wörtlich folgen lassen.

1. Die hochwürdige Generalsynode wolle ihrerseits die Sache der bayerisch-protestantischen Kirchenverfassungsfrage aufs neue in Erwägung ziehen, auf Abstellung der verfassungsmäßigen Übelstände durch vollständige Trennung der Lutheraner und Reformierten dringen und kein gesetzliches Mittel ungebraucht lassen um dahin zu wirken, daß bei dem nächsten Landtage die hochwichtige Angelegenheit zum Heil der lutherischen Landeskirche erledigt werde.
2. Die hochwürdige Generalsynode wolle auch ihrerseits dahin wirken, daß die protestantischen Mischgemeinden, welche seit Jahrzehenten in den römisch-katholischen Landesteilen bestehen und an Zahl zunehmen, irgendwie zu konfessioneller Entscheidung geführt werden.
3. Die hochwürdige Generalsynode wolle ihrerseits darum bitten und darauf dringen, daß fernerhin kein Pfarrer oder Kandidat, der an reformierten oder unierten Gemeinden stand, an lutherische Gemeinden versetzt werde, bevor er dem lutherischen Bekenntnis genug gethan; sowie daß alle Pfarrer, welche neuerdings oder früherhin auf diese Weise an lutherische Gemeinden versetzt wurden, nachfolgend ihren früheren Standpunkt verwerfen und der lutherischen Kirche ihr Bekenntnis thun.
4. Die hochwürdige Generalsynode wolle ferner darauf dringen und darum bitten, daß den lutherischen Pfarrern verboten werde, fernerhin Reformierte, Unierte oder andere dem lutherischen Bekenntnis nicht zugethane Leute zum Sakrament und in die Gemeinde zu nehmen, bevor sie ihren Irrtümern entsagt und der lutherischen Kirche Bekenntnis gethan haben.
5. Die hochwürdige Generalsynode wolle ferner darauf dringen, daß die lutherischen Soldaten in der Pfalz oder auch andere in der Diaspora lebende Lutheraner kirchlich konfessionell nach Genüge versorgt werden.
6. Die hochwürdige Generalsynode wolle darauf dringen, daß allenthalben diejenigen, welche sich bereits längere oder kürzere Zeit zum Sakrament in der lutherischen Kirche und zu lutherischen Gemeinden gehalten haben, ohne dem Irrtum ihrer früheren Kirchengemeinschaft zu entsagen und der lutherischen Kirche Bekenntnis zu thun, zum mindesten angehalten werden, ihren bisherigen Abendmahlsgenuß als Übertritt ordentlich zu pfarramtlichem Protokoll zu bekennen.
7. Die hochwürdige Generalsynode wolle ihrerseits auf größere Wachsamkeit und Strenge gegen die rationalistischen Pfarrer und Lehrer dringen.

Empfohlene Zitierweise:
Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 422. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/428&oldid=- (Version vom 1.8.2018)