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8. Die hochwürdige Generalsynode wolle darauf dringen, daß den Pfarrern die Annahme von offenbaren unbußfertigen Sündern und Ungläubigen zum Sakrament verboten werde.
9. Endlich beantragen wir, mit Hinsicht auf den letzten im Jahr 1849 gestellten Antrag, daß die hochwürdige Generalsynode mit uns darum bitten wolle: Es möge von Seiten des Kirchenregiments ferner keine Konferenz beschickt werden, welche zum Teil aus den Abgeordneten nicht lutherischer Landeskirchen und wohl gar aus Abgeordneten solcher Kirchen besteht, welche, wie die nassauische und die badische Landeskirche, unsere Brüder und Glaubensgenossen verfolgen;
 dagegen möge von Seite der bayerischen Landeskirche und ihrer Vertreter offizielle und innige Gemeinschaft nicht bloß mit wirklich lutherischen Landeskirchen, sondern auch, mit den Kirchen der preußischen, nassauischen und badischen Lutheraner hergestellt werden“


 Daß dieses Aktenstück stellenweise eine scharfe Sprache führt, geht schon aus den mitgeteilten Bruchstücken hervor; daß aber die dort geschilderten Übelstände und konfessionswidrigen Misbräuche innerhalb der bayerischen Landeskirche übertrieben oder in allzugreller Beleuchtung dargestellt worden seien, wurde auch auf der Generalsynode nicht zu behaupten versucht, während man sich freilich durch „den ganzen Sinn, in dem die Petition verfaßt war“ und durch „manche Härten der Ausführung“ gestoßen fühlte.

 Harleß, der sich, resp. das Kirchenregiment in dieser Petition direkt angegriffen glaubte, eröffnete die Diskussion über dieselbe mit einer Ansprache, in welcher er seinem Mißfallen an der Petition und ihrem Inhalt einen scharfen Ausdruck gab. Nachdem er einleitend bemerkt hatte, daß die Anträge dieser Petition in Bezug auf das rubrum (Wahrung des Bekenntnisses und Einführung desselben in seine Rechte innerhalb der lutherischen Kirche) ihn gefreut hätten, weil daraus hervorgehe, daß die Antragsteller jene Meinung nicht teilten, die jetzt mit vielen Künsten zu beweisen versucht werde, daß innerhalb Bayerns eine lutherische Landeskirche nicht bestehe (denn von dieser Voraussetzung ausgehend wäre es ein

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 423. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/429&oldid=- (Version vom 1.8.2018)