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pflege er seinen Schülern über das andere Wort: „Er lasse sie über sich beten und salben mit Öl“ hinüberzuhelfen u. s. w.

 Hierauf ergieng am 5. März der Bescheid des Oberkonsistoriums, in welchem Löhe „die Vornahme der Krankenölung, dieser in der lutherischen Kirche seit ihrem Bestand niemals und nirgends und in keinerlei Form gebräuchlich gewesenen Handlung, schlechthin und für alle Fälle untersagt und ihm sein eigenmächtiges Verfahren, wodurch ein unleugbar weitgreifendes Ärgernis gegeben worden sei, nachdrücklich verwiesen und er ermahnt wurde, in Zukunft sich alles willkürlichen Vorgehens in solchen Dingen zu enthalten.“ Damit fand die Angelegenheit ihre officielle Erledigung.

 Das öffentliche Urteil über Löhes Verfahren lautete verschieden. Während er in protestantischen Blättern als Romanist verschrieen wurde, nahmen ultramontane Blätter natürlich beifällig Akt von Löhes Handlungsweise. So schrieb ein ultramontanes Augsburger Blatt in der fraglichen Angelegenheit folgendes: „Jene ehrenwerte Richtung, welche wir innerhalb des Protestantismus als eine zur katholischen Kirche rückläufige (sic!) bezeichnen müssen, findet sich wohl am stärksten ausgeprägt bei jenen Lutheranern, an deren Spitze Pfarrer Löhe von Neudettelsau stehet. Derselbe hat nun auch in seiner Gemeinde die letzte Ölung eingeführt und eine Agende hierüber buchstäblich nach den Vorschriften von Jakobi 5, 14 ff. abgefaßt. Allerdings müssen wir begierig sein, was das „kirchliche Regiment“ in München hiezu sagt. Vom Standpunkt der freien Bibelauslegung und des gemeindlichen Kirchenregiments wird sich nicht viel dagegen einwenden lassen.“

 Das besonnenste Urteil in der Frage gab wohl Hengstenberg ab, der sich im Vorwort zum Jahrgang 1859 seiner Kirchenzeitung folgendermaßen vernehmen ließ:


Empfohlene Zitierweise:
Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 472. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/478&oldid=- (Version vom 1.8.2018)