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Entschließung vom 3. Dezember vorigen Jahres aufrecht erhalten werden.“

 Auf dieses Reskript hin erklärte sich Löhe für beruhigt „sofern ihm wesentlich gestattet sei zu handeln wie bisher.“ Die mißtrauische Haltung des Kirchenregiments jedoch, durch welche er sich in seiner Thätigkeit so vielfach gehemmt und überall in die Zwangsjacke „der bestehenden kirchlichen Ordnung“ eingeengt sah, hatte ihm die Freudigkeit zum Amtieren genommen. Dazu kam, daß seine sonst so feste Gesundheit zu wanken begann. Zweimal war er – in den Jahren 1858 und 1859 – genötigt eine Kur in Karlsbad zu gebrauchen. Namentlich die krankhafte Erregung seiner Sprachwerkzeuge ließen ihm eine Zurückziehung von den amtlichen Geschäften und eine Beschränkung auf die Leitung und Pastorierung der Anstalten höchst wünschenswert ja fast notwendig erscheinen. Wäre er damals durch eine kirchenregimentliche Verfügung seines Pfarramts enthoben worden: er würde dies Ereignis nicht als ein Unglück angesehen haben. Und diese Eventualität schien im Jahre 1860 eintreten zu wollen.




Die Suspension.

 Der Fall, der weit über die Grenzen der bayerischen Landeskirche hinaus großes Aufsehen erregte, war folgender:

 B., ein Gemeindeglied von Neuendettelsau, ein verhältnismäßig noch junger, aber als roher Trunkenbold und Lästerer des Heiligen bereits übel berüchtigter Mann, hatte sein Weib unter rohen und lebensgefährlichen Mißhandlungen von sich gejagt, hierauf erst wegen unüberwindlicher gegenseitiger Abneigung und – als er damit nicht zum Ziel gelangte – wegen böslicher Verlassung gegen dasselbe eine Scheidungsklage eingereicht, worauf er nach fast elfjähriger Dauer des Scheidungsprocesses auch wirklich von seiner Frau geschieden,

Empfohlene Zitierweise:
Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 485. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/491&oldid=- (Version vom 1.8.2018)