Seite:Wilhelm Löhes Leben Band 2.pdf/550

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

konfessorischer Natur ist. Sie sagt über die Überzeugung des Individuums und dessen persönliche Glaubensstellung zur Schrift und zu den Symbolen nichts aus, und doch kann unsere Kirche ihrem formalen Principe gemäß nur bei einer solchen Verpflichtung auf ihr Bekenntnis sich beruhigen, welches sie der gleichen Überzeugung und des gleichen Überzeugungsgrundes versichert, und zunächst, wie Melanchthon sagt, nicht sowohl eine promissio als eine confessionis repetitio ist. Wenn daher unsere Kollegen als Verpflichtungsformel vorschlagen: „Ich erkläre hiemit vor Gott, daß ich durch ernstliche Prüfung erkannt habe, daß die in den sämtlichen Bekenntnisschriften der lutherischen Kirche bezeugten Thatsachen des christlichen Glaubens und Lebens mit der heiligen Schrift übereinstimmend bezeugt sind, und gelobe demgemäß im Dienste der Kirche allezeit zu lehren und zu handeln,“ so sind wir mit dieser Formel ganz einverstanden, mit Ausnahme dessen, daß wir statt: „Thatsachen des christlichen Glaubens und Lebens“, obgleich dies der eigentlich bezeichnendste Ausdruck ist, doch um Vermeidung möglichen Mißverständnisses willen „Artikel des christlichen Glaubens“ genannt und überhaupt diese konfessorische Verpflichtungsformel erst bei der Ordination, nicht aber schon bei der Aufnahme in die Kandidatur angewendet zu sehen wünschen. Der Lage und dem Verhältnis derer, welche eben erst die Universität verlassen haben und bei deren Mehrzahl nicht mit Wahrheit vorausgesetzt werden kann, daß sie die ganze heilige Schrift und die sämtlichen Bekenntnisschriften bereits gründlich studiert und verglichen haben, scheint eine bloß promissorische Verpflichtungsformel angemessener zu sein, und wir möchten daher für diesen Zweck den Gebrauch des bisherigen Ordinationsverpflichtungsformulares vorschlagen. Was bei der Ordination nicht als genügend erscheinen kann, das wird hier gerade durch die Natur der Verhältnisse gefordert.

In betreff des zweiten Antrags unserer Kollegen,
„daß von dem Kirchenregiment öffentlich erklärt werden möge, es müßten diejenigen, welche sich zu den in der Platner-Ghillanyschen
Empfohlene Zitierweise:
Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 544. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/550&oldid=- (Version vom 1.8.2018)