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zu keinem einigen festen Glauben kommen können ohne reines und einiges Lehren: Die Uneinigkeit der Lehrer verschuldet die leichtsinnige Zerfahrenheit des Volkes mit, und dazu die Empfänglichkeit für die Ideen und Lügen des Zeitgeistes, gegen welche es kein Bollwerk gibt als die moralische Macht einer in Lehre und darum in Urteil einigen Kirche. Verhüte Gott, daß nicht die Kirche je länger, je lauer und flauer werde, daß nicht von ihr mit Wissen und Willen ihrer Diener und Hirten ihr Hort genommen werde, – die eine, reine Lehre – dieser Hort, der bis jetzt, hoffen wir, nur verborgen ist und des Tages harrt, wo er neu gehoben der Kirche großen Segen und Gedeihen verspricht.

Mit schuldiger Ehrerbietung verharren
Eines königlichen Oberkonsistoriums
unterthänigst gehorsamste etc.




Nr. 4.
Nürnberg, am 20. Juni 1850.
Königliches Oberkonsistorium.
 Betreff:

Unterthänigst gehorsamste Danksagung mehrerer Geistlichen und Gemeindeglieder, betreffend das Geschenk der Verpflichtung auf die Bekenntnisse der lutherischen Kirche, Lehrzucht und Zucht im allgemeinen infolge einer Entschließung des königlichen Oberkonsistoriums vom 17. April. Desgleichen Bitte, betreffend die völlige Trennung der lutherischen und reformierten Kirche in der bayerischen Landeskirche.

 Das königliche Oberkonsistorium hat unter dem 17. April d. J. eine Entschließung in betreff der Wahrung des kirchlichen Glaubensbekenntnisses

Empfohlene Zitierweise:
Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 551. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/557&oldid=- (Version vom 1.8.2018)