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und Handhabung der Disciplin erlassen, welche eine Antwort teils auf die Anträge der Generalsynode von 1849, teils auf eine Anzahl von Petitionen gleichen Betreffs erteilt. Da nun die unterthänigst gehorsamst Unterzeichneten zum größten Teil ihre Namen selbst unter zwei Petitionen des genannten Inhalts gesetzt haben, so erachten sie sich nicht bloß für berechtigt, sondern sogar für verpflichtet, dem königlichen Oberkonsistorium ihrerseits den aufrichtigsten Dank für so manches Geschenk zu sagen, welches die schon erwähnte Entschließung ihrem Herzen und kirchlichen Gewissen gemacht hat.

 Daß öffentlich die Notwendigkeit, Unentbehrlichkeit und Heilsamkeit der Verpflichtung auf das kirchliche Bekenntnis anerkannt;

 daß nicht bloß die theologischen Kandidaten bei ihrer Ordination und bei ihrer Aufnahme, sondern auch die Religionslehrer nicht geistlichen Standes verpflichtet werden sollen;

 daß die allgemein gehaltene Verpflichtungsformel vom 3. November 1841 nur nach der authentischen Interpretation der Entschließung, vom 17. April 1850 zu nehmen, und jede andere Deutung nach ausdrücklicher Erklärung der obersten Kirchenbehörde für unzulässig zu erachten sei;

 daß kraft der authentischen Interpretation es für identisch zu nehmen ist, wenn man dem Bekenntnis der evangelischen, das ist lutherischen Kirche gemäß lehrt, und wenn man in „Übereinstimmung mit den symbolischen Büchern“ lehrt (denn die Entschließung redet pluraliter von „Übereinstimmung mit diesen“ gleich den Bekenntnisschriften) also nach dem Sinne der obersten Kirchenbehörde unter dem Bekenntnis nur die Bekenntnisschriften der Kirche verstanden werden;

 daß keinem Geistlichen gestattet sein solle, die Lehre der heiligen Schrift bei amtlichen Vorträgen und kirchlichen Handlungen willkürlich nach eigenen Mutmaßungen auszulegen, daß also die Lehren der heiligen Schrift nach den Bekenntnissen ausgelegt werden müssen, versteht sich, weil diese die genaue Auslegung enthalten, – daß das königliche Oberkonsistorium in allen Fällen, also auch bei Visitation und Quinquennalnote streng auf die Bekenntnistreue der Pfarrer und Religionslehrer

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 552. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/558&oldid=- (Version vom 1.8.2018)