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Hand des königlichen Konsistoriums gegangen ist; so werden demselben auch die sieben einzelnen Sätze bekannt sein, bei welchen gewissenshalber stehen bleiben zu müssen der gehorsamste Erstatter dieses Berichts erklärt hat. Der fünfte von diesen Sätzen war folgender:

„Ich muß daher jedem lutherischen Christen, welcher seinem Pfarrer wegen gemischter Abendmahlsgemeinschaft das Beichtverhältnis gekündigt hat, und mir davon, sowie von Einhaltung der im Amtshandbuch vorgeschriebenen Form Beweis und Nachweis bringt, an meinem Altare aufnehmen und in seiner Entschiedenheit stärken, wenn er zu mir kommt, Annahme begehrt und sonst gut Zeugnis hat.“

 Mit diesem Satze habe ich nichts ausgesprochen als was zum Beispiel die Brandenburg-Nürnberger Kirchenordnung (Folioausgabe von 1753) S. 126 mit folgenden Worten ausspricht:

„Man soll nicht leichtfertig oder ohne wichtige Ursachen fremden Pfarrkindern in den Pfarreien, darein sie nicht gehören, die Sakrament- oder andere Kirchendienste mitteilen, sondern dieselben vorher fleißig forschen, warum sie solches alles daheim bei ihren Pfarrern nicht suchen? Wo man aber die Person kennt, oder sie eine Zeit lang nicht daheim sein kann, oder unter einem solchen Pfarrer ist, von dem sie nicht alle zur Seligkeit nötigen Dienste kann bekommen, oder irgend sonst gewissenhaft Ursach hat, doch bei demselben ein christlich Gemüt und Verstand gespürt würde, soll man ihm nicht abschlagen.“

 Nach diesen Grundsätzen, welche sich gleichmäßig in allen lutherischen Kirchenordnungen und Kasuisten (vergleiche Balduin und König im Opus Novum S. 304 f., Dunte S. 201, Haus, Magdeburgisches Kirchenbuch, 6. Trakt. S. 286 etc.) finden, hat der Unterzeichnete je und je gefürchtet ἀλλοτριο-επίσκοπος zu sein. Er ist es auch in dem Fall nicht gewesen, von welchem hier die Rede ist, und welchen ich um so mehr ohne Schminke vortragen werde, weil ich zur Zeit, da ich die Aufforderung des königlichen Konsistoriums vom 2. d. Monats erhielt, ohnehin im Begriff stand, Anzeige zu erstatten. Ich zögerte

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Johannes Deinzer: Wilhelm Löhes Leben (Band 2). C. Bertelsmann, Gütersloh 1880, Seite 556. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6hes_Leben_Band_2.pdf/562&oldid=- (Version vom 1.8.2018)