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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

selben Gefängnis an ihrer Mutter wiederholt versucht. Beide hätten sie nicht als Zauberin befunden, auch die Schöffen hätten keine Ursache gehabt, sie zum Tode zu verurteilen. Die Mutter sei also unschuldig. Die Bittstellerin erklärt, trotz ihrer Kindesliebe würde sie nur ungern für die Mutter bitten, falls sie dieselbe für schuldig hielte. Sie bittet um Entlassung der Mutter, da diese ihrer Leibesschwäche halber nicht länger gefangen sitzen könne und im Gefängnis durch Kummer und ausgestandene Tortur mit der Krankheit zweier Heiligen schwer behaftet sei.[1]


  1. Hs: durch drock ind angedainde pine mit plaegen zweier hilligen sweirlich besuchtiget ist.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 242. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/109&oldid=- (Version vom 1.8.2018)