Seite:Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein.djvu/21

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

Unter den in den Rheinlanden in den ersten Jahrhunderten nach der Regierung der Ottonen auftauchenden Sekten treten die Katharer besonders dadurch hervor, dass sie im Verdacht des Teufelskultus und damit gewiss auch der Kenntnis dämonischer Zaubermittel standen. In Trier warf man ihnen das Küssen eines geheimnisvollen blassen Mannes und eines – Katers vor;[1] Berthold von Regensburg[2] glaubte(?), sie verkehrten mit Geistern, und am deutlichsten sprach sich über ihr Bündnis mit der Hölle die hl. Hildegard in einem Schreiben an den Klerus in Köln aus. „Dieses Volk“, so sagt die Seherin vom Rupertsberg bei Bingen, „ist vom Teufel verführt und gesandt. … Der böse Feind ist mit ihnen, … sie sind schuldig der Laster Baals und anderer schlechter Werke“.[3] Wahrscheinlich war es ein zum Tode verurteilter Katharer, der im Jahre 1163 in Köln kurz vor dem Auflodern des Scheiterhaufens, wohl zum Zwecke der Konsekrierung, Brot und Wasser verlangte, was man ihm aber aus Furcht vor Wirkungen dämonischer Art verweigerte (Aliquid hinc fieri possit opere diabolico).[4] Der Glaube, dass die Eucharistie und das Chrisma zuweilen zu Zauberzwecken missbraucht wurden, dürfte im 12. Jahrhundert am Rhein ziemlich verbreitet gewesen sein. Cäsar von Heisterbach, dessen Erzählungen zum grossen Teil dem 12. Jahrhundert entstammen, berichtet von einer Frau, die eine geweihte Hostie zauberischer Absichten halber aus dem Munde nahm und in ein Tuch wickelte;[5] ein anderes Weib säte angeblich den Leib des Herrn unter Kräuter und Gemüse.[6] Gegen den Missbrauch des Chrisma zu geheimnisvollem Zweck eifert schon Bischof Burkhard von Worms,[7]


  1. P. Fredericq, Corpus document. inquisitionis. Gent 1889, Vol. II No. 22 pag. 41.
  2. J. Diefenbach, Der Hexenwahn. Mainz 1886 S. 242.
  3. Caesarii Heisterbac. Homil. III, 57: Populus iste a diabolo seductus et missus … diabolus enim cum hominibus istis est … ipsi in perversitatibus Baal et in aliis pravis operibus inventii. (Vgl. K. Unkel in Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein Heft 34 S. 52 ff.)
  4. P. Fredericq l. c. Vol. I No. 43 pag. 43.
  5. A. Kaufmann, Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein. Heft 47, S. 24. Das Einwickeln von Hostien in ein Tuch nach dem Empfange der Kommunion kommt in den Hexenprozessen des 16. und 17. Jahrhunderts sehr häufig vor.
  6. A. Kaufmann a. a. O. S. 166. Derselbe Fall im Hamburgischen: Soldan-Heppe a. a. O. Bd. I, S. 261.
  7. Bibisti chrisma ad subvertendum dei iudicium? F. W. H. Wasserschleben a. a. O. S. 660. Cap. 155.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 154. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/21&oldid=- (Version vom 1.8.2018)