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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

Mann.[1] Wie aus den Erzählungen des Mönchs von Heisterbach hervorgeht, waren zu Beginn des 13. Jahrhunderts hunderte und aberhunderte Teufels- und Gespenstersagen der rheinischen Bevölkerung bekannt. Dem Aberglauben und dem Zauberwesen war augenscheinlich im Laufe einiger Menschenalter neue Nahrung in reichem Masse zugeführt worden. Dadurch aber hatte sich die Bekämpfung und Untergrabung des Wahnwitzes weitaus schwieriger gestaltet, als zu den Zeiten Reginos von Prüm und Burkhards von Worms.


III.
Die Zeit von 1200 bis zum Erscheinen des Hexenhammers.

G. Roskoffs Wort, dass der Mensch des Mittelalters von Wundern und Zauberei sich umgeben glaubte und dadurch oft in eine krankhafte Spannung geriet, darf man ziemlich unbedenklich auf die Verhältnisse am Niederrhein zu Anfang des 13. Jahrhunderts anwenden. Einen Beweis für die damals bei uns herrschende Wundersucht liefern die zahlreichen, bald nach 1222 geschriebenen Erzählungen des Cisterciensers Cäsar von Heisterbach. In gewandter Darstellung mischt Cäsarius Sagenhaftes und Wahres, Ernstes und Heiteres; seine Schriften gelten nicht mit Unrecht als eine Fundgrube ersten Rangs für rheinische Kultur- und Sittengeschichte. Vielfach stossen wir dabei, soweit Anklänge an das Zauberwesen in Betracht kommen, auf Einzelheiten, die bei Regino von Prüm oder Burkhard von Worms nicht fehlen, oder aber in nur wenig geändertem Gewand in den Hexenprozessen des 16. und 17. Jahrhunderts wiederkehren. Da ist unter anderm die Rede von Luftfahrten, Teufelsbündnissen und Teufelsbuhlschaft, Hostienschändung und der Verbrennung eines magus et maleficus. Selbst Wettermacherei fehlt nicht ganz. Verstand es doch einmal


  1. In der Regel aber nach dem Volksglauben mit irgend einer körperlichen Missbildung ausgestattet. In einer Paderborner Synodal-Bestimmung (Schannat-Hartzheim l. c. tom. X, p. 144) ist die Rede von Teufelserscheinungen in forma Aethiopis, canis, hirci, serpentis, bufonis aut similis animalis … vel etiam si appareat in forma humana sed monstrosa cum pedibus corneis, bovis aut equi … Vix enim existimandum est, daemonem in humana forma divino permissu apparere, nisi cum notabili signo alicuius deformitatis.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/23&oldid=- (Version vom 1.8.2018)