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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

lassen. Man hat in zahlreichen Schriften bei der Darstellung der allgemeinen Geschichte des Hexenwahns eine Reihe derartiger Gründe zusammengestellt: Den Einfluss der Kreuzzüge, der mohammedanisch-arabischen Wissenschaft und der jüdischen Litteratur, die Zunahme des Aberglaubens, das Auftreten verschiedener Sekten, und namentlich die Wirksamkeit der Inquisition. Ein Eingehen auf diese Gründe, von denen mehrere auch für den Niederrhein zutreffen, würde zu weit führen; hier nur einige Notizen über die Inquisition. Durchgehends reihte man vor 6–700 Jahren Zauberei unter Ketzerei ein. Schon der Canon Episcopi warnt von dem Verkehr mit Zauberern, da der Apostel eine Gemeinschaft mit Häretikern nicht wünsche. Und da man die Sektierer als Teufelsdiener[1] betrachtete, bedarf es keines Beweises, dass die Grenze zwischen Häresie und Zauberei stets eine sehr verschwommene gewesen ist. Bestand auch eine Gegenströmung,[2] welche die Grenze schärfer zu ziehen versuchte und stellenweise zum Ziel kam, so unterlagen doch durchgehends fast allenthalben Ketzer und Zauberer derselben Strafe (Feuertod) und derselben Gerichtsbarkeit, also seit dem 13. Jahrhundert der Inquisition, in den Ländern, wo diese ihre Wirksamkeit frei entfalten konnte. Über die Geschichte der Inquisition am Niederrhein ist sehr wenig bekannt. Die Regesten der Kölner Erzbischöfe, die bis 1304 gesammelt vorliegen, enthalten über die Inquisition in den Rheinlanden ungefähr nichts;[3] Gleiches gilt von den sonst so reichen Beständen des Düsseldorfer Staatsarchivs, und auch in den Kölner Diözesanstatuten sucht man das Wort „Inquisition“ vergebens. Die Namen mehrerer vom Papst für das Gebiet der Erzdiözese Köln ernannten Inquisitoren[4] sind bekannt, doch finden sich nur schwache Spuren einer kurzen Wirksamkeit.[5] Bis zur Reformation lag dem Prior der Dominikaner in Köln, dem der dortige Erzbischof einen Inquisitor beiordnete,


  1. Vgl. oben Seite 154 und G. Roskoff a. a. O. Bd. II, S. 137.
  2. Soldan-Heppe a. a. O. Bd. I, S. 220. Das Vorhandensein einer solchen Gegenströmung folgt auch aus der Einleitung zur Bulle Summis desiderantes vom Jahre 1484. Und selbst der Malleus malefic. l. c. p. 475 sqts. giebt einen gewissen Unterschied zwischen Häresie und Zauberei zu.
  3. Gütige Mitteilung des Herrn Dr. R. Knipping.
  4. P. Fredericq l. c. vol. I, XXXV s., vol. II, XX s.
  5. K. A. Ley, Kölnische Kirchengeschichte. Köln 1882. S. 289 und 421 f.; ferner einige Angaben in P. Fredericqs Corpus document. Inquisitionis haereticae pravitatis Neerlandicae. Gent 1889 et 1896.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 165. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/32&oldid=- (Version vom 22.6.2019)