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Kapitel oder die Gruppen zusammengehöriger Kapitel untersucht, ihr Inhalt analysiert, die etwa vorhandenen Quellen und Vorlagen nachgewiesen, und die Geschichte der darin behandelten Institute, soweit das nicht schon anderweit in genügender Weise geschehen ist, bis zur Kodifizierung durch das Gesetz verfolgt. Wenn dabei die Erörterung einzelner Kapitel sich fast zu einem Kommentar gestaltet, so wird dadurch hoffentlich die Forschung gefördert, und die Erörterung mancher vielleicht unwesentlich erscheinender Einzelheiten nicht allzusehr als Ballast empfunden. Das zweite Kapitel bringt dann die Darstellung der Gesetzgebung auf den Reichstagen zu Nürnberg und Metz, soweit sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Goldene Bulle bezog. Dabei finden auch die Fragen der Textgeschichte besondere Berücksichtigung. Das dritte Kapitel erörtert die Bedeutung der Goldenen Bulle, die Ziele und Absichten des Gesetzgebers, die Wirkungen des Gesetzes im allgemeinen und insbesondere seine Bedeutung für die Entwicklung des Rechtes der Königswahl und ihrer Formen.

Bevor wir uns unserer eigentlichen Aufgabe zuwenden, mögen noch einige Bemerkungen und Erörterungen über die uns für die Lösung derselben zu Gebote stehenden Quellen voraufgeschickt werden.

Unsere Hauptquelle für die Entstehungsgeschichte der Goldenen Bulle ist der Text des Gesetzes selbst. Daneben kommen in erster Linie eine Anzahl Urkunden in Betracht, deren Inhalt in Beziehung zu Bestimmungen des Gesetzes steht, und die zum Teil auch Angaben über seine Entstehung und Publikation enthalten.[1] Dazu kommen einzelne Briefe, welche entweder unmittelbar Bezug nehmen auf die Gesetzgebung oder doch Angaben enthalten, die irgendwie für deren Geschichte von Bedeutung sind.

Merkwürdig ist, wie überaus geringfügig die Spuren sind, welche von den Urkunden abgesehen der Akt der Gesetzgebung in den gleichzeitigen Aufzeichnungen hinterlassen hat. Während

seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts die Goldene Bulle sich


  1. Eine Auswahl dieser Urkunden findet sich im zweiten Teil dieser Arbeit. Sie werden im folgenden als „Urkunden“ unter Hinzufügung ihrer Nummer zitiert.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/20&oldid=- (Version vom 1.8.2018)