Seite:Zusammenstellung der Resultate der statistischen und sonstigen Verhältnisse des Kreises Geldern.pdf/30

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

13. Fluß-Polizei.

Unter dieser Rubrik ist hauptsächlich der Niers Erwähnung zu thun, welche von Wachtendonk aus den ganzen westlichen Theil des Kreises von Süden nach Norden durchfließt und große Flächen und Wiesen, Weiden und Ackerland berührt.

Über die Handhabung der Fluß-Polizei bestehen Reglements aus den Jahren 1487, 1553, 1596, 1726 und von 1769, welche alle die Rechte und Pflichten der Mühlen und der Uferbesitzer genau feststellen. Zur Abwendung der Überschwemmungen sind viele Bauten und in den letzten zwei Jahren bei Wachtendonk und Umgegend zum großen Gedeihen der anschießenden Wiesen und Ackerländereien erhebliche Meliorations-Arbeiten ausgeführt worden. Mit[ER 1] Anlagen von Riselwiesen ist man gegenwärtig an der kleinen Niers zu Baersdonk und Umgegend beschäftigt, und ist es gewiß ein erfreuliches Zeichen der Zeit, daß die mit ihren Grundstücken an die Niers anschießenden Eigenthümer es endlich einsehen, welche große Vortheile ihnen die Meliorationen bringen.

Im wohlverstandenen Interesse der Landescultur haben sie die früher gehegten falschen Vorurtheile fallen lassen und bringen die erforderlichen Opfer nun gern dar; wie sich[ER 2] denn auch in der neuesten[ER 3] Zeit mehrere Grundbesitzer zur Vornahme der Drainage bereit erklärt haben.

Die Pegel an den auf der Niers vorhandenen Mühlen sind überall in der Ordnung, das Ziehen der Schleusen findet regelmäßig statt, daher die Controle der Mühlen dergestalt gesichert ist, daß durch letztere Überschwemmungen in der Regel nicht zu befürchten stehen.

Ebenso findet die Reinigung der Niers und der übrigen Gewässer regelmäßig 2mal im Jahre statt, so daß das Wasser immer seinen gehörigen Abfluß hat und ungesunde Ausdünstungen nicht leicht zum Vorschein kommen können.


Errata

  1. Handschriftlich Mit eingefügt.
  2. Handschriftlich sich eingefügt.
  3. Handschriftlich nächsten durch neuesten ersetzt.