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Spruner-Menke Handatlas 1880 Karte 45

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
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Autor: Theodor Menke, Karl Spruner von Merz u. A.
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Titel: Deutschland nach dem Westfälischen Frieden bis 1742
Untertitel:
aus: Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit
Herausgeber:
Auflage: 3. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Justus Perthes
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Erscheinungsort: Gotha
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Quelle: Commons
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Deutschland. No. XV. Deutschland nach dem Westphälischen Frieden und bis 1742. Mst. 1 : 3 700 000. – Nebenkarten: 1. Pfalz und Mittelrhein zur Zeit der französischen Invasion, 1674 und 1689/90. Mst. 1 : 1 800 000. 2. Territorien der sächsischen Herzoge, 1680. Mst. 1 : 1 850 000. 3. Plan von Berlin, um 1650. Mst. 1 : 50 000. 4. Schlacht bei Fehrbellin, 18. Juni 1675. Mst. 1 : 370 000. 5. Plan von Strassburg um 1681. Mst. 1 : 100 000. 6. Plan von Wien 1683. Mst. 1 : 100 000. 7. Umgegend und Entsatz von Wien, Juli und September 1683. Mst. 1 : 370 000. Von B. Hassenstein.

Die Karte stellt hauptsächlich die durch den Westphälischen Friedensschluss bewirkten Territorial-Veränderungen dar und giebt in ihrer Nomenklatur alle im Laufe der dargestellten Periode, 1648–1742, kriegsgeschichtlich und politisch merkwürdig gewordenen Orte. – Diejenigen Orte, Schlösser, Kanäle &c., welche während eben dieser Zeit gegründet oder gebaut wurden, sind mit Haarschrift gestochen.

Abweichend von den früheren Auflagen des v. Spruner’schen Atlas ist hier zum ersten Mal zur Hervorhebung des eigentlichen, unmittelbaren deutschen Reichsgebiets volles Flächencolorit angewandt worden, während ausserdeutsche Gebiete und solche, welche nur in mittelbarer Verbindung zum deutschen Reich standen, Randcolorit erhielten. So ist Schlesien beispielsweise nur mit der böhmischen Farbe umzogen, da es niemals in unmittelbarer Verbindung mit dem deutschen Reich gestanden hat, sondern, seit der Mitte des 14. Jahrhunderts bekanntlich der Krone Böhmen einverleibt und durch diese, also mittelbar, mit Deutschland verbunden, ein Schutzstaat desselben war.

Um den Besitzstand der bedeutendsten deutschen Reichsstände, wie sie die Farbentafel giebt, möglichst klar zu erhalten, war es nöthig, auf die Colorierung einer Anzahl kleiner Grafschaften und reichsritterschaftlicher Gebiete zu verzichten; sie erscheinen innerhalb des deutschen Reichsgebiets als kleine weisse Flächen.

Als wichtigste Resultate der Westphälischen Friedensschlüsse mögen zur Orientierung folgende Notizen dienen:

Schweden erhält Vorpommern mit der Insel Rügen, von Hinterpommern Stettin, Garz, Damm, Gollnow und das Frische Haff, ferner das (säcularisierte) Erzbisthum Bremen und das Bisthum Verden, welche beide Länder in weltliche Fürstenthümer umgewandelt werden; von Mecklenburg: Wismar mit Gebiet. Diese deutschen Länder sollen aber deutsche Reichslehen bleiben und Schweden deshalb auf den deutschen Reichs- und Kreistagen Sitz und Stimme erhalten.

Frankreich. – Die wichtigen Paragraphen 73, 74 und 87 des Münster’schen Friedens-Instruments, welche sich auf die Abtretungen Deutschlands an Frankreich beziehen, sind sich gegenseitig so verwirrend, ja geradezu widersprechend abgefasst, dass sie je nach dem politischen Standpunkt verschieden aufgefasst werden können. Wir haben sie in der Karte so dargestellt, dass vom Elsass nur der Sundgau (oder die bisher österreichische Landgrafschaft Ober-Elsass) und die Landvogtei Hagenau nebst den 40 Reichsdörfern und dem Hagenauer Reichswald 1648 factisch an die Krone Frankreich abgetreten sind, während die übrigen Reichsstände des Elsass als vorläufig noch zum deutschen Reich gehörig betrachtet werden. Wie sich dieser Verband seit 1648, namentlich durch die berüchtigten Reunionen von 1680 bis 1699, allmälig mehr und mehr lockerte, ist in einer grossen Anzahl ausgezeichneter Schriften von A. Schmidt, von Sybel, Usinger, Kiepert u. A. in neuester Zeit nachgewiesen worden.

Wegen der Bisthümer Metz, Toul und Verdun wird Frankreich in seinem Besitz bestätigt (§ 70).

Die Unabhängigkeit der Schweiz vom deutschen Reiche wird anerkannt; ebenso werden die Vereinigten Niederlande als selbstständiger Staat anerkannt.

Kurbrandenburg erhält für seinen Verzicht auf Vorpommern als Entschädigung die (säcularisierten) Bisthümer Halberstadt, Minden, Cammin und die Anwartschaft auf Magdeburg; Schweden stellt ihm Hinterpommern. ausser dem oben genannten Streifen Landes, zurück.

Bayern behält die Oberpfalz, die Grafschaft Cham und die Kurwürde.

Kursachsen behält die ihm vom Kaiser im Prager Frieden 1635 zugesprochenen beiden Lausitzen.

Hessen-Kassel erhält die Abtei Hersfeld und die bisher zum Bisthum Minden gehörigen Ämter Schaumburg, Bückeburg, Sachsenhagen und Stadthagen.

Das Haus Braunschweig-Lüneburg erhält das Recht der Nachfolge im Bisthum Osnabrück, abwechselsweise mit den Katholiken.

Mecklenburg wird für die Abtretung der Stadt Wismar durch das säcularisierte Bisthum Schwerin und Ratzeburg entschädigt und erhält die Commenden Mirow und Nemerow.

Alle wichtigeren, während der Periode von 1648 bis 1742 vorkommenden Veränderungen sind aus einem Vergleich mit der folgenden Karte, Deutschland XVI, und den zugehörigen, chronologisch geordneten, Erläuterungen leicht ersichtlich.

Quellen. – Neben der sehr reichhaltigen, der Geographischen Anstalt gehörigen Sammlung von Specialkarten aus dem 17. und 18. Jahrhundert sind benutzt:

1) Für die Hauptkarte:
Die Friedens-Instrumente von Osnabrück und Münster, nach dem Hauptwerke von v. Meiern (6 Bände, Hannover 1734) abgedruckt in Ghillany: Diplomatisches Handbuch, Nördlingen 1855, I, und im Auszug in Ghillany: Europäische Chronik von 1492 bis 1865. Leipzig 1865.
Büsching: Erdbeschreibung, Bd. V bis X. 7. Aufl., 1789–1792.
M. Röder: Geographisches, statist.-topographisches Lexikon von Schwaben. 2. Aufl. Ulm 1801.
W. Fix: Die Territorialgeschichte des Preussischen Staates. Berlin 1869.
Dr. G. W. Hopf: Bayerische Geschichte in Zeittafeln. Nürnberg 1865.
u. A.
2) Für die Nebenkarten unter Anderem:
Ludwig Häusser: Geschichte der Rheinischen Pfalz. 2 Bde. Heidelberg 1845.
Dr. C. W. Böttiger: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. 2. Auflage, bearb. v. Flathe. Gotha 1867.
E. Fidicin: Berlin, historisch und topographisch dargestellt.
Zeiler-Merian: Topographia Elector. Brandenburgici et Duc. Pomeraniae. 1652.
Leopold v. Orlich: Friedrich Wilhelm, der grosse Kurfürst. Berlin 1836.
Zeiler-Merian: Topographia Franconiae et Alsatiae. (für Strassburg).
Braun: Contrafactur und Beschreibung der vornehmsten Städte der Welt. 1574 ff. Bd. I, No. 34: Strassburg.
F. Tschischka: Geschichte der Stadt Wien. Stuttgart 1847.
Hormayr: Wien, seine Geschichte und seine Denkwürdigkeiten. Wien 1823.