Stammbuch berümpter Fürsten, Graffen vnnd Herren Geschlechter:Seite 76

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dem streit blibe tod Graff Simon von Tecklenburg / aber nichts deste weniger gewan sein volck den streit / vnnd fingen Graff Herman von Rauensburg vnnd seinen Son Ottonem / Die sich hernacher loesen muosten. Chro. Saxo.

Anno 1401 ist Wilhelmus Hertzog von Berge Bischoff worden zuo Badeborn / des Bruder ist gewesen Adolphus Graff vnnd herr zuo Rauensburg / hat sein hauß Rauensburg herrn Heinrichen von Ore versetzt / dem wolte der Bischoff Wilhemus solchs abdringen / aber es mißlunge jhm / wurde darüber gefangen. etc. Metro. lib. 11. cap. 10.

Anno 1510 ohngefehr hat Graff Philipps der aelter von Waldeck als ein statthalter die herrschafft Rauensburg verwalten muessen / sein gemahel ist gewesen Fraw Catharina von Querfurt.

Reinstein / Dise herrschafft ist noch vorhanden / vnnd ligt das alte Schloß bey Blanckenburg / da denn die Graffen jetzunder jhr wohnung haben / vnd auch sich dauon schreiben herrn zuo Blanckenburg.

Anno 1180 als Fridericus der Keyser wider Heinricum Leonem zog / fielen auß forcht zuo jhm vil herrn vnnd Graffen / die es doch allzeit mit dem Hertzogen gehalten hatten / auch von alters her / vnder denen auch war der Graff von Regen / oder Reinstein. Saxo. lib. 6. cap. 42.

Anno 1242 hat Graff Vlrich von Regenstein helffen Moenchenewenbuorg verbrennen. Ex. Collect. Cœnobii.

Anno 1277 ist Graff Vlrich auch mit andern herrn auff den Bischoff von Magdeburg gezogen / vnd geschlagen worden. Ann. Mag.

Anno 1349 hat der Bischoff von Halberstat die Graffen von Regenstein bekriegt / da ist grosser schade auff beiden teilen auß erfolget / wie es pflegt vnder feinden zuozuogehn. Die Graffen sterckten sich mit grosser gewalt / vnnd fielen des nachts zuo Halberstat / da man die Christmette sang / ein / vnnd erwuergeten wer sich gegen sie zuor wehr stalte / vnd namen herauß vnd fürten dauon / wen sie begerten. Den Bischoff verdroß solcher hohn vnnd schmach auch der schaden auß der massen sehr / Nuon hatte der Bischoff einen Hauptman vnnd guotten Kriegsman / welchen der Graff getrawet / wa er jhn ankeme / wolt er jhn an einen Baum hencken / vnd er jhm geantwortet hatte. Quid si legem patiaris ipse, quam tulistir