Stammbuch berümpter Fürsten, Graffen vnnd Herren Geschlechter:Vorwort 1

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Den Edlen / Gestrengen
vnd Ehrnvesten Herman / Hansen / vnd Wolf-
fen von Weissenbach gebruedern / Auff Krimitzau vnd
zuom Thorm wohnhafftig / deß Heiligen Römischen
Reichs Erb Rittern / meinen günstigen Herrn
vnnd Junckern.

GOttes genad vnd fried durch Christum zu zuouorn / Edle / Gestrenge / vnd Ehrnveste herrn vnd Junckern / E. G. Hanß von Weissenbach wissen sich sonder zweiffel zuoberichten wie ich etlich mal mit jhr gered von einem Catalogo / oder Stammbuoch der fürnemlichen herrschafften vnnd Graffschafften / so jhemals in Sachsenland gewesen vnd noch vorhanden weren / vnnd was sie sich darauff vernehmen lassen / Als nemlich daß dise arbeit jr nur sehr wol gefiele. Wann ich denn nu die zeit vber / so ich vom predigen raum gehabt / mich daran gemacht / vnnd also durch Gottes gnade den selbigen verfertigt habe / weiß ich keinen / dem ich jhn nach alter vnd loeblicher gewonheit moechte zuoschreiben vnd dediciern / als eben E. G. vnd der selben beyden geliebten Bruedern. Dann beneben vielen vrsachen / bewegt mich zuom ersten E. G. gantz geneigtes vnd mildes Hertz gegen alle fromme trewe Lehrer vnd Prediger / welchs ich dann mit warheit nennen kan vnd soll / daß mir E. G. vill guotthat bewiesen / vnd binn zweiffels ohn / Gott der Herr würt es hie vnd in jenem leben vnbelohnet nicht lassen / sintemal die verheissungen vnd exempel der Heyligen Goettlichen schrifft / vorhanden.

Darnach zuom andern bewegt mich auch dazuo / daß von wegen der hocheit E. G. familien / Item vmb desselbigen gar alten Ehrlichen herkommens vnd Ritterlichen namens / auch tapffern thaten willen / E. G. ruohmwürdigs Geschlecht gerne wolte durch eine richtige ordenung inn druck bringen. Denn ob ich wol weiß das E. G. nicht lust haben zuom zeitlichen rhuom / oder eüsserlicher herrlichkeyt / jedoch weiß ich auch das Gott saget durch den weisen Man / Das gedechtniß der gerechten bleibt im Segen. Darumb will ich E. G. familiam vnnd geburt linien / so viel mir bewust vnnd finden habe koennen / auß alten verzeichnüssen der Toden Register des