Tagebuch 1841 9

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Titel: Tagebuch 1841 9
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aus: Die Grenzboten (1841/1842), 1. Jg., Band 1, S. 311–312
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Erscheinungsdatum: 1841
Verlag: Herbig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Band 1: SUUB Bremen = Commons
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Tagebuch.
Histoire de la Belgique par Th. Juste (Bruxelles 1842.)


Neues Material aus alten Quellen mit Fleiß und Wärme zusammengetragen. Beiträge zur Geschichte von Belgien wäre ein besserer Titel für das Buch gewesen. Die große Aufgabe des Historikers, die Geschichte objectiv zu betrachten, ist in diesem Buche fast auf jeder Seite verletzt. Patriotismus ist eine edle Tugend des Bürgers. Aber der Bürger wirkt nur für die Gegenwart; der Historiker für die Zukunft, für die Ewigkeit. Darum muß dieser mehr sein als ein Patriot, er muß Weltbürger sein und die Geschichte seines Landes nicht von localem, sondern von dem cosmischen Gesichtspunkte zeichnen. In dem Werke des Herrn Juste ist die Vaterlandsliebe dominirend. Immerhin aber wird der künftige Historiograph all diese edlen Bemühungen und Vorarbeiten mit Dank erkennen, und die Nation hat große Verpflichtungen ihnen gegenüber. Immerhin muß die Gegenwart sie als ein schönes Geschenk annehmen, welches den Schatz vermehrt, den die Zukunft einst als Mitgift erhalten wird.




Die preußische Gesandtschaft in Brüssel.


Wir hören aus guter Quelle, daß der Sohn des gefeierten Savigny als preußischer Gesandtschaftssecretair nach Brüssel kommt[1]. Savigny ist bekanntlich erst vor Kurzem zum Ritter des belgischen Leopoldsordens ernannt worden, und sein Sohn kann einem besonders freundlichen Entgegenkommen in allen hiesigen Kreisen entgegensehen, um so mehr als der Ruf ihn als einen nicht nur trefflich unterrichteten, sondern auch sonst höchst liebenswürdigen jungen Mann bezeichnet. Für Deutschland ist es immer ein Gewinn, sich auf solche Weise im Auslande vertreten zu sehen, denn Höflichkeit und Liebenswürdigkeit sind eben nicht die Tugenden, die man gewöhnlich uns nach rühmt!




Der Anfall gegen[2] Herrn von Lütken in Hanover.


Die Kölnische Zeitung enthält in einem ihrer leitenden Artikel folgende bemerkenswerthe Stelle: „Der meuchelmörderische Anfall gegen den Cabinetsrath von Lütken, welcher in der öffentlichen Meinung mit Recht oder mit Unrecht als der vornehmste Urheber des eigenthümlichen Verfahrens der Regierung bei den letzten Wahlen galt, ist ein Zeichen, dessen furchtbare Bedeutung man sich umsonst verbergen würde. Das Verbrechen des Meuchelmordes ist dem deutschen Volkscharakter so fremd, daß man jeden einzelnen Fall, wo es verübt oder versucht wurde, als ein öffentliches Unglück beklagen sollte, wenn die That auch außer allem Zusammenhange mit politischen Ursachen stände.“ Wahr und treffend!




Barmherzigkeit.


Professor Gubitz in Berlin sagte vor einiger Zeit in seinem Journal „Der Gesellschafter“: „Druckfehler oder Wahrheit? Das Stadtgericht der Stadt Göttingen macht „signatum Göttingen, den 7. September 1841“ öffentlich bekannt (Siehe: Allgemeiner Anzeiger Nro. 259): daß auf Klage des Kaufmanns Heintze, wegen Forderung von „8 Thlr. 17 Gr.“ gegen den Beklagten, Gärtner Krebs, erkannt sey, daß dessen Garten, nebst darin befindlichem Gartenhause, am 11. Dezember d. J. gerichtlich verkauft werden soll. Wegen 8 Thlr. 17 Gr. — ? — und das könnte der Kläger zugeben — und kein Göttinger fände sich, diese kleine Summe zu zahlen? Es scheint unmöglich! — Da muß ein Irrthum obwalten. Wär’ aber Alles richtig — der Bezug auf Göttingen auch — so sey’s verbürgt, daß, ist dadurch dem Manne sein Garten und Haus zu erhalten, die 8 Thlr. 17 Gr. — und wär’s auch mehr — von einem oder dem andern Berliner gezahlt werden, und sie sind, gegen beglaubigte Quittung des Kaufmanns Heintze, ohne Weiteres von der Redaktion des Gesellschafters einzuziehen.“ Am 25. November wandte sich der Kaufmann Heintze an den Redakteur und ließ ihm eine Quittung über 19 Thlr. 2 Gr. 2 Pf. überreichen, da die Gerichtskosten sich auf 10 Thlr. 2 Gr. 2 Pf. belaufen hatten. Professor Gubitz bezahlte, seinem Worte getreu, die ganze Summe, da sich in Göttingen Niemand zur Tilgung derselben gefunden hatte. Der nähere Verlauf dieses Ereignisses, das gar mancherlei Stoff zu Betrachtungen über unsere socialen Einrichtungen darbietet, ist im Gesellschafter Nro. 195 zu lesen.




Königs-Alter im Jahre 1842.


Der älteste unter den jetzt regierenden Fürsten ist der König von Schweden, die jüngste die Königin von Spanien, wenn man nämlich diejenige regierend nennen kann, der ein fremder Gesandter nicht ein Mal seine Creditbriefe vorzeigen darf. Folgende Liste giebt einen Ueberblick des Alters, in welchem die bedeutendsten unter den gekrönten stehen. Der König von Schweden 78 Jahre, der Papst 76 Jahre, der König von Hanover 70 Jahre, der König der Franzosen 68 Jahre, der König von Würtemberg 60 Jahre, der König von Bayern 55 Jahre, der König von Dännemark 55 Jahre, der König von Sardinien 53 Jahre, der König der Belgier 52 Jahre, der König von Holland 49 Jahre, der Kaiser von Oesterreich 48 Jahre, der König von Preußen 48 Jahre, der Kaiser von Rußland 45 Jahre, der König von Sachsen 44 Jahre, der König beider Sicilien 32, der König von Griechenland 26 Jahre, die Königin von Portugal 23 Jahre, die Königin von England 22 Jahre, der Sultan 18 Jahre, die Königin Isabella von Spanien 11 Jahre.




Druck und Verlag des deutschen Verlagscomptoirs in Brüssel.

Anmerkungen

  1. Vorlage: kömmt(?)
  2. Vorlage: gegeu