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Titel und Titulationen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
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Autor: H. v. F.
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Titel: Titel und Titulationen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 35, S. 508
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1858
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[508] Titel und Titulaturen. Titel und Titulaturen gehören noch immer zu den nothwendigen Bestandtheilen des amtlichen und geselligen Lebens der Deutschen. Sie sind ein altes Erbübel und ein unbezweifelbarer Theil unserer Nationalität, obschon diese von uns selbst bezweifelt wird. Alle unsere Philosophen, Satiriker, Lustspieldichter und Publicisten haben nichts dagegen vermocht. Lauremberg’s Spottgedichte (1654) wurden ein halbes Jahrhundert in allen Ständen mit vielem Beifall gelesen und endlich wieder vergessen, aber die Titel überlebten jeden Angriff und leben heute noch in Glanz und Glorie. Der unsterbliche Kant wußte deshalb in seiner Anthropologie vom Jahre 1798, als der den Deutschen charakterisirte, fast weiter keine unvortheilhafte Seite an ihm aufzufinden, als eben sein Titelwesen:

„Eine gewisse Methodensucht, sich mit den übrigen Staatsbürgern nicht etwa nach einem Princip der Annäherung zur Gleichheit, sondern nach Stufen des Vorzugs und einer Rangordnung peinlich classificiren zu lassen und in diesem Schema des Ranges, in Erfindung der Titel (von Edlen und Hochedlen, Wohl- und Hochwohl-, auch Hochgeborenen) unerschöpflich und so aus bloßer Pedanterie knechtisch zu sein, welches Alles freilich wohl der Form der Reichsverfassung Deutschlands zugerechnet werden mag; dabei sich aber die Bemerkung nicht bergen läßt, daß doch das Entstehen dieser pedantischen Form selber aus dem Geiste der Nation und dem natürlichen Hange des Deutschen hervorgehe: zwischen dem, der herrschen, bis zu dem, der gehorchen soll, eine Leiter anzulegen, woran jede Sprosse mit dem Grade des Ansehens bezeichnet wird, der ihr gebührt, und der, welcher kein Gewerbe, dabei aber auch keinen Titel hat, wie es heißt, Nichts ist.[1]

Es sind seitdem schon sechzig Jahre vergangen und Kant’s Worte passen noch heute wie damals. Ob das gewaltige Vorwärts der Zeit uns auch in dieser Beziehung vernünftig oder doch wenigstens mäßig machen wird, wer möchte das zu behaupten wagen, seit noch in neuester Zeit Fürsten über Hoheit und königliche Hoheit diplomatisch verhandelt, und deutsche Geistliche sich über Hochwürden und Hochehrwürden ernstlich gezankt haben. Zuweilen taucht aber doch auch in diesen Dingen eine Hoffnung auf. Vor Jahr und Tag befahl ein preußischer Justizminister, daß sich die Justizbehörden unter einander der Prädicate in ihren Zuschriften enthalten sollten, und eine neue Verordnung des Generalpostmeisters Herrn v. Schaper verbietet den Postbehörden das Hochlöblich und Wohllöblich. Wie weit die Lächerlichkeit gehen kann, habe ich noch neulich gesehen. Auf einem Brief in Angelegenheiten einer milden Stiftung, die sich der Portofreiheit erfreut, stand: „Vom hochlöblich königl. preuß. Porto befreit.“

Im Privatverkehre dauert die alte Ueberlieferung ebenfalls ziemlich hartnäckig fort. Nur der Kaufmannsstand, bei dem Zeit Geld ist, hat zur Zeitersparung die lästigen Titulaturen unter sich aufgegeben und schreibt auch da, wo der Vorstand eines Handelshauses preuß. Geheimer Commerzienrath, dänischer Justizrath oder köthenscher Consul ist, weder Wohlgeboren noch etwas der Art. In geselligem Verkehre ist es gewagt, das Prädicat wegzulassen; man muß seine Leute genau kennen. Oft schon hat ein vergessenes Hochwohlgeboren oder auch nur Wohlgeboren eine grobe Erwiderung oder gar einen Injurienproceß zur Folge gehabt. Der Vorschlag, daß diejenigen Deutschen, die auf das briefliche Wohl- und Hochwohlgeboren verzichten, eine Art Enthaltsamkeitsverein bilden und dann auf ihren Briefen mit einem † andeuten möchten, daß sie solchem Vereine angehörten, hat wenig Anklang gefunden; es ist damit gegangen, wie mit den lieben Vorschlägen gegen das lästige Hutabnehmen. Leichter aber würde man schon auf Titulaturen verzichten, als auf Titel im geselligen Verkehr. Besonders würden die Frauen sich sehr zurückgesetzt fühlen, wenn sie nicht bei jeder Gelegenheit mehr Frau Geheimeräthin, Frau Hofräthin, Frau Oberbürgermeisterin zu hören bekämen, und wenn auch Manches so lächerlich klingt, wie das hannöversche Frau reitende Försterin. In Hamburg wird wohl ein betitelter Fremder schlechtweg mit Herr vorgestellt und angeredet, bei den einheimischen Würdenträgern wagt man aber doch nicht den Senator wegzulassen und man gibt jedem Kaufmanne den Titel, der ihm für irgend eine kaufmännische Dienstleistung von irgend einem deutschen oder ausländischen Hofe verehrt ward.

Nicht allein die Betitelten fühlen sich geehrt, nach ihren Titeln benannt zu werden, sondern auch die Anderen, mit Betitelten verkehren zu können. Nur der Adel geht hier mit nachahmungswürdigem Beispiele voran: er hat es lieber, wenn er statt mit seinen Würden und Aemtern, selbst im Militair, schlechtweg in einer Gesellschaft vorgestellt und genannt wird: Herrn von – . Er hat sich doch etwas gemerkt aus der Weltgeschichte, und erinnert sich der Anekdote vom Marquis de Saint-Sauveur und daß der Nachtwächter zu Straßburg einst ausrief zur Zeit, als Nichts mehr Monsieur, sondern Alles Citoyen war: „Und lobet Gott den Bürger!“

H. v. F. 



  1. Kant’s Werke, Ausgabe von Hartenstein, 10. Band S. 358.