Topographia Bavariae: Statt am Hoff
Gehört / sampt seinem Landgericht / einem Closter / 1. Schloß / 1. Adelichen Sitz / 1. Hoffmarchen / vnd anderm / zu der Fürstlichen Bäyerischen Regierung / vnnd Rent-Ampt Straubingen. Ist in Vnder-Bäyern / vnd gegen Regenspurg vber / am Fuß der steinern Brücken / gegen Mitternacht / vnnd an der Thonaw / gelegen; so vor Zeiten / für einen Bayerische Vorstatt der Statt Regenspurg gehalten worden: Aber in der Bäyerischen Landtafel Anno 1539. zu Landshut getruckt / wird dieser Orth schon vnter die Bäyerische Stätte gezehlet. Vnd schreibet Aventinus libro 8. folio 407. daß zun Zeiten Käyser Wentzels / in dem Bäyerischen Fürsten- vnnd StättKrieg / Pfaltzgraff Ruprecht der Jung / mit seinem Sohn / Pfaltzgraf Ruprechten dem Jüngsten / Hertzog Stephan mit seinem Sohn / Hertzog Ludwigen / sein Bruder Friederich / Hertzog Hanß / mit seinem Sohn Hertzog Ernst / vnd Hertzog Albrecht zu Straubing / von Holland / die Statt zum Hoff zu Regenspurg geplündert / sich hernach / im Herbstmonat / für Stauff gelägert / den Marckt mit der Kirchen gewunnen / den Wein abgelesen / die Reben abgeschnitten / vnnd die Stöck außgerissen haben. Als Hertzog Bernhard von Sachsen Weinmar Anno 1633. Regenspurg eingenommen / so ward im folgenden 34. Jahr diese Bäyerische Statt am Hoff abgetragen / vnnd hergegen von den Schwedischen ein newes Werck / oder gewaltige Schantz / auffgeführet; So aber bald hernach belägert / vnnd wider erobert worden. Vnd hat man solchen Orth hernach wieder zu einer Statt zuzurichten angefangen. Von dem Closter / so vmbs Jahr 1135. zwischen dem Regen / vnnd der Thonaw / an dem Fuß der steinern Regenspurger Brücken / Sancto Magno zu Ehren / für regiulirte ChorHerren Sancti Augustini Ordens erbawet worden / ist Wiguleus Hundius tomo secundo Metropolit. Salisburgens. folio 448. sequentib. zu lesen.