Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Elbing
Diß ist eine berühmte / und vornehme Stadt in Preussen / alda man / vor andern Preussischen Orthen / die Teutsche Sprach zierlich redet / und die nicht allein das Haupt im Hockerland / eine Hansee- und Handels- sondern auch lustige / schöne / zwar nicht von grossen / und prächtigen Häusern / aber mit ordenlichen Gassen / Thürnen / neuen Wällen / und Bollwercken / ein wolgebaute / und fest verwahrte Stadt ist. Sie liegt gar wol / und bequem zum Handel / zwischen dem frischen Haff / und dem See Drausen / am Wasser Elbing. Es haben daher nicht allein die Engelländer eine lange Zeit ihr Gewerbschafft alhie getrieben; sondern es hat auch König Steffan in Polen / Anno 1577. in dem Krieg mit den Dantzgern / alle Handlung hieher geleget / und solches den Hansee-Städten anzeigen lassen / daß sie weiter nichts mehr mit den Dantzgern in Freundschafft solten zu thun haben. Welche zwar die freye sichere Handlung hieher auff Elbing angenommen / aber / wegen ihres Bunds der Stadt Dantzig den vorigen geneigten Willen nicht haben versagen können. Sie soll An. 1239 erbauet seyn. Ist der Zeit doppelt / namlich die Alte und Neue Stadt / so beede nit sonderlich groß / aber wie gemelt / gar zierlich gebauet / und sehr reinlich gehalten. Die Haupt- oder Pfarrkirch in der alten Stadt / ist inwendig ein fein hoch Gebäu / darinn noch viel alte Bilder / und 2. Orgeln seyn. Der Thurn daran ist durchsichtig / gar künstlich / mit Gängen herumb gebauet / vil daran übergüldet und grün gemahlet. Und solche Kirch haben vorhin die Evangel. inngehabt; die aber Anno 1593. vom König Sigism. III. in Polen / den Römisch-Catholischen zuerkant worden; wiewol sie solche nit alsobalden bekommen / sondern es sich findet / daß dieselbe Ihnen erst Anno 1616. oder 18. abgetretten worden ist. Seth. Calv. in Opere Chron. f. 886. schreibet in A. 1616 also: Elbingenses cum Episc. Warmiensi de templo parochiali concertant, sed res consensu Regis Pol. componitur; ut tam Episcopus, quàm Parochus, juri suo in templo renuncient, illudque Civitati relinquant, qui ex Senatu Senatores duos, et alios duos ex communi plebe Praefectos constituant; soli tamen Romano-Catholici in eo sepeliantur, et Coemiterii pars Septentrionalis Sepulturae Evangelicor. residuum Catholicis cedat, etc. Nic. Helduad. aber meldet / daß An. 1618 [24] die Papisten alhie eine Kirch einbekommen / so ihnen der König in Polen verschafft hatte. Auß dem zwischen beeden Cronen / Schweden / und Polen / An. 1629. gemachten Anstand / erscheinet / das solche Kirch zwar den Catholischen verbliben / aber gleichwol auch den Evangelischen alhie ihr freyes Religions-Exercitium gelassen worden: wie es dann noch mehr Kirchen / auch Spitäl alhie hat. An. 1542. ist die Schul alhie angerichtet / Anno 98. von einem E. E. Rath erneuert / und höher gebracht worden. Hat ein schönes grosses Collegium, von 160. Schuh lang / und 60. breit / so sehr wol / und nutzlich erbauet ist. Sihe Dav. Froelich. lib. 3. part. 1. Viatorii, p. 244. seqq. da er solches gar außführlich beschreibet: und ist in solchem Collegio auch die Bibliothec. Alle Jahr / den 24. Nov. wird die Wiedergedächtnuß der Einweihung dieses Collegii, oder Schul-Gebäus / offentlich begangen. Und ist under solchem Collegio die Schul der armen Knaben / die deß Collegio Calefactor, im lernen / und guten Sitten / underweiset / welche täglich / zu gewisser Stunde / auff den Gassen der Stadt in der Ordnung gehende / und singende / das Almosen samlen / und in der Kirchen dem Praeceptori singen helffen / auch das Collegium säubern / und andere dergleichen Arbeit verrichten. Und diese werden von der Stadt Obrigkeit in Himmelblau / sampt einem rothen Hut gekleidet: welche Tracht zwar / an andern Orthen / den Schul-Knaben nicht wol anstünde: aber es alhie heisset / Ländlich / sittlich: wie dann gedachter Herr Frölich / p. 356. seq. auch einen sonderbaren Brauch erzehlet / der / mit Stellung der Hochzeit-Jungfrauen / durch ein altes Weib / alhie in Acht genommen wird. Die Rathäuser in beeden Städten / und an dem einen der schöne Thurn auffm Marckt; deßgleichen die Wage / der Kauffleuth-Stuben / oder der Juncker-Hoff / und ihr Garten; item die Vorstadt / darinn die Korn-Schütten / oder die Speicher / seynd alda auch zu besichtigen. Anno 1454. hat sich diese Stadt mit Dantzig / von den Teutschen Orden / an die Cron Polen ergeben / und ihr gehabtes Schloß eingerissen. Und obwoln Anno 1521. Marggraff Albrecht von Brandenburg / Hochmeister in Preussen / durch einen Anschlag / der auch zum Theil angegangen / diese Stadt in seinen Gewalt wieder bringen wollen / so haben doch die Burger sich so tapffer gewehret / daß die Ordens-Leuthe wieder von dannen weichen musten. Es ist aber folgents dieser Albertus, als er in den weltlichen Standt getretten / und An. 1525. Hertzog in Preussen worden / der Elbinger guter Freund gewesen / und hat auch die Anstellung der obgedachten guten Schul alhie befördern helffen. Anno 1626. hat der König auß Schweden diese Stadt / durch Ubergab / einbekommen; der auch / wegen deß guten Hafens / oder Ports / und Wolgelegenheit deß Orts / und der Kauffmanschafft halber / im selbigen / und folgenden 27. Jahr / sie weiter / als vor / mit einem sehr vesten Wall / angehefften Pasteyen / Rundelen / und Aussenwercken / hat versehen / und befestigen lassen. Ist aber / durch den Anno 29. und 35. gemachten Stillstand / der Cron Polen wieder zukommen. Das übrige von dieser Stadt / mag man in der Preussischen Chronick / sonderlich beym Hennenberger / im Buchstaben E. vom 112. biß auffs 127. Blat / lesen.