Topographia Palatinatus Rheni: Sintzheim
Ins gemein Sintzen / eine Chur-Pfältzische Stadt / fast mitten im Craichgöw gelegen; davon uns folgender geschriebener Bericht zukommen: Süntzheim war eine Hauptstadt der Grafen im Craichgöw / da Graf Otho erstlich ein Kirch erbaut / und Graf Werner es umbmauret / und Graf Zeisolph der letzte ein Closter gestifftet / welches hernach / als ein Pfandtschafft / ans Reich gefallen / und nachmals in ein weltlich Stifft verwandelt worden / unter dem Bistumb Speyer / so Pfaltzgraf Fridericus III. Churfürst / sampt dem Königlichen Stifft Neuhausen / zu seiner Verwaltung gezogen / daß der Käyser ihm widersprochen / und ist damals auß dem Stifft ein weltliche Schaffnerey von Chur-Pfaltz gemacht worden. Käyser Ferdinandus I. hat diesem Königlichen Stifft / so seinen Dechant / und Capitul gehabt / alle Gerechtigkeiten / Recht / und Güter / Gnad / und Freyheiten / so es von Käysern / und Königen hergebracht / confirmirt. Es hat solches vor Jahren Streit mit der Stadt Wimpfen / wegen der Capell S. Nicolai, auff dem Berg daselbst gehabt / weil der Rath sich solcher / ex testamento Sacellani cujusdam, in derselben Capellen Zwigonis, so dahin auch etliche seine eigne Güter gestifftet / und den Raht zu Wimpfen zu Lehenherrn geordnet / angemast. Hergegen wird bewiesen / daß diese Capell / wie auch die Kirch zu Steinfurt / und das Ius conferendi, und praesentandi, vom Käyser Ludwig dem Vierdten / dem Stifft / und Abbt zu Süntzheim / Anno 1333. geschenckt worden. Lauten die Wort also: Ius patronatus, seu jus collationis Capellae Aulae nostrae Imperialis in Wimpinen, nec non Ius Patronatus in Steinfurt, etc. Deßwegen der Abbt zu Süntzheim / ein Caplan der Capellen zu Wimpfen verbleibt / und auß dem Fundament auch Pfaltz sich der Capellen / und Güter / anzunehmen. Es hat auch das Stifft Streittigkeit wegen etlicher Güter zu Kirnbach gehabt / so Würtenberg Anno 1557. bey Aenderung der Religion / wegen der Pfarrkirchen daselbst / eingezogen / als dahin Kirnbach gehörig; hat sich auch Pfaltz darumb angenommen. Und so weit gehet besagter Bericht / davon wir sonsten weiters keine Nachricht; auch dieses / als welches auch wol anders sich befinden kan / niemands zu Nachtheil / und Schaden / wollen gesetzt / und uns deßwegen bester massen verwahret haben. Dieses finden wir wol / daß die Stadt Sinßheim zur Pfaltz gehöre; und daß das Stifft / ausser der Stadt in der Höhe gelegen / auch der Pfaltz der letzte Decanus verkaufft habe; so aber bey der Reformation, und Chur-Bäyrischen Regierung in der Pfaltz / wieder restituirt worden seye. Was Trithemius in Chron. Sponheimensi, von solchem Stifft / so er Sunsheim nennet / schreibet / das ist daselbsten Anno 1497. (als zu welcher Zeit die Veränderung mit den Benedictiner Mönchen allhie vorgangen) / fol. 409. zu lesen; der auch vom Jungfrauen Closter Lobefeld in diesem Craichgöw / A. 1135. gestifftet / in der Hirschauischen Chronic fol. 126. zu sehen. In dem Jahr ein tausend sechs hundert vierzig und fünff / eroberten die Käyserischen / und Bäyerischen / Sintzen mit Gewalt / und haueten die Fräntzösische Besatzung darinn nider.
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