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Topographia Austriacarum: Beschluß

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Topographia Germaniae
Beschluß
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1679, S. 52.
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[52]
Beschluß.

Dieweil nach Endung dieses / mir zukommen / wie dieses 1655. Jahr / den 26. Januarii N. C. zu Wien / dem Herren[1] Ertzhertzogen Leopoldo Ignatio zu Oesterreich / etc. die Erbhuldigung / von den Ständen in Vnter-Oesterreich / gelaistet worden: Alß kan ich nicht vmbgehen / zum Beschluß / zu vermelden / daß auß solchem Actu, vnd dessen Beschreibung / zu ersehen / 1. Daß ausser deß Bischoffs zu Wien / Herrn Philipp Friderich Breiners / auch ein Bischoff zur Neustat wider ist / ober Er wol mit Nahmen nicht genennet wird. 2. Daß die Stätte / den Ober-Oesterreichischen gleich gehalten / vnnd nunmehr auch wider ein Stand / namblich der vierte / genennet werden. Vnd 3. daß dieser Zeit / die Erb-Aempter in Vnter-Oesterreich bedienen folgende Herren / vnd Geschlechte / als / das Erb-Hoffmeister-Ampt / Herr Johann Frantz von Trautsohn / Graff zu Fleckenstein: das Erb-Cämmerer / Herr Seyfrid Leonhart Breiner / Frey- vnd Edler Herr zu Stätz: deß Erbhoffmarschallen Ampt / der alte Fürst von Eggenberg: Erb-Hoffstallmeisters / Herr Frantz Albrecht / Graff von Harrach; Erb-Mundschencken / Herr Julius Graff von Hardegg: Erbtruchsessen / vnd Erb-Stabelmeisters / Herr Johann Christoph Graff von Puchheim / General Feld-Marschall: Erb-Jägermeisters / Herr Ott Heinrich / Herr von Zinzendorff / vnd Pottendorff: Erb-Silber-Cämmerers / Herr Hans Ludwig Graf von Kueffstein / Landshauptmann in Ober-Oesterreich: Erb-Thürhüters / Herr Hans Albrecht von Schönkirch: Erb-Caplans / Herr Johann / Probst zu S. Pölten: Obrist Erb-Küchelmeisters / Herr Wentzel Hegenmüller / von Dubenweiller / Freyherr von Albrechtsberg / Hoff-CammerRath: vnd dann deß Erb-Müntzmeisters-Ampt / Herr Conrad / Freyherr von Richthausen / Edler Herr zu Chaos, Keyserlicher Hoff-Cammerrath / vnnd Müntzmeister; so selbigen Tags / daran diese Erbhuldigung geschehen / zuvor / morgens frühe / vor einen Landmann auffgenommen worden ist.


  1. Vorlage: Herren Herren